Der Umbau der Stadtautobahn und die Folgen für die Gärten am Westkreuz
8. Einwohnerfrage: Joachim Neu BVV Dezember 2019
Westkreuz (schriftlich)
- Stimmt es daß,die Planungen zum Umbau des Autobahnareals vom Land Berlin auf den Bund übergehen und somit der Einfluß des Bezirkes/Landes nicht mehr gegeben ist?
- Stimmt es,daß in den Planungen der DEGES auch Kleingärten der Bahnlandwirtschaft im Westkreuzareal entfallen ?
- Stimmt es, daß in Vorschlägen zur Sanierung des ICC auch die Einrahmung des Gebäudes durch Hochhäuser vorgesehen ist, deren Begleitung mit der dann notwendigen Infrastruktur und Grünausgleich aber nicht sichtbar wird?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1:
Aufgaben die bisher durch das Land Berlin als Auftragsverwaltung des Bundes wahrgenommen werden, werden auf der Grundlage des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) zukünftig an die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen bzw. an das Fernstraßenbundesamt übertragen.
Zu 2:
Nach jetzigem Planungsstand wird die DEGES voraussichtlich auch Gärten der Bahnlandwirtschaft im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm zumindest bauzeitlich in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
Der dritte Teil der Einwohnerfrage wurde nicht beantwortet, da es sich nicht um das selbe Thema handelt, wie in der GO §47 (2), Satz 2 gefordert.
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