Point 6 – Pionierwäldchen und Totholzhecken

An dieser Stelle erfahren Sie, wie man „Pionierwäldchen“ durch Integration und Installation von Naturschutzmaßnahmen – wie zum Beispiel Totholzhecken – schützen kann. Übrigens auch ein toller Tipp für Ihren eigenen Garten oder Ihr Wohnumfeld, so, wie Sie es schon bei der Gartenbegrenzung am Point 5 sehen konnten.

Am Ende der Seite gelangen Sie dann zum nächsten Piont.

Gastbeitrag: Christian Karstens, Kleingärtner und Imker

Gleise und Koks

Auf der Westkreuzpark-Tour in der Kleingartenanlage der Bahn-Landwirtschaft sind noch ziemlich viele alte Gleisanlagen zu erkennen.
Wir sehen hier an dieser Stelle [am Point 6] einen wilden Überwuchs im Sinne einer Sukzession von ehemaligem bahnindustriellem Rangier- und Brachland mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und Kräutern.

Ein Pionierwald-Biotop mit biodiverser Flora und Fauna hat sich mittlerweile eingestellt, mit zum Teil romantischen Sichtfängen: Hopfen und wilder Wein als Ranken in Bäumen, mit Efeu überwucherte, tote Baumstämme, ein Dach aus rauschelnden Blättern. Ein Duft von Kräutern und Blüten.

Laut Gartenordnung und Bundesnaturschutzgesetz sollen Kleingärten die heimische Flora und Fauna durch alle geeigneten Maßnahmen fördern und schützen. Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sind pflanzliche Abfälle, die im Kleingarten anfallen, im Garten zu kompostieren und als organische Substanz dem Gartenboden zurückzuführen.
Totholzhaufen sollen aufgestellt werden, um Vögel und Nutzinsekten zu schützen. Die heimische Artenvielfalt soll gefördert werden, durch die Schaffung von Wildblumenwiesen, Aufhängen von Nistkästen, Vogeltränken und Bruthilfen.

Das haben wir hier versucht zu schaffen. Sie sehen eine Totholzhecke (in den 1980ern Benjeshecke genannt). Hierdurch soll das illegale Verbringen von Gartenabfällen in das Wäldchen, das viele Jahre unter einigen Kleingartennutzenden Praxis war, erschwert werden. Weiter hinten – hinein in den Wald – zu sehen, ist der zu einem Wall aufgeschichtete, illegale ‚Biomüll‘ vieler Jahre, der eine Schichtstärke von 50 bis 75 cm erreicht hatte. Bei derart massiver Entsorgung auf kleiner Fläche drohen Überdüngung und Fäulnisbildung. Das kann tötlich für Bäume werden, weil so die Wurzeln nicht mehr ausreichend Sauerstoff erhalten können. Bäume können absterben. Das Grundwasser kann verunreinigt werden. Spielende Kinder und Wildtiere könnten sich vergiften. Außerdem stell es auch eine Ordnungwidrigkeit dar, Anzeige und Bußgelder könnten drohen. Bei Schäden am fremden Grund mit Wald, durch illegale Entsorgung von Gartenabfällen, könnten Schadensersatzforderungen und die Kündigung des Kleingartenpachtvertrags drohen.

Es war leider vor vielen Jahren schon Unsitte, von einigen unter uns, den eigenen, gepachteten Kleingarten super ordentlich zu halten, seinen Haushaltsmüll, Sperrmüll und Schrott, sowie Gartenabfall, Gras-, Baum- und Strauchschnitt jedoch ungeniert in den wilden Primärwald zu entsorgen. Davon können Sie sich hier und im Bereich des ‚Steintals‘ leider immer noch überzeugen, wo bis heute u.a. Weißware, Asbest und Schrott aus dem Waldboden ragen.

Es ist dem Anschein nach eher nicht zu vermuten, dass derartige illegale, umweltverschmutzende Aktivitäten von außen in die Grünanlage eingebracht wurden.

Zum langfristigen Schutz der Bäume, wurde an dieser Stelle versucht, den Biomüll weniger schädlich als lockeren Wall umzugestalten. Zur Belebung des Waldbodens wurde versucht, mit einjährigen, bodenlockernden, tiefwurzelden Pflanzen zu rekultivieren, u.a. mit: Tagetes, Ringelblume, Buchweizen, Phacelia, Gelbsenf, Winterraps. Sowas habe ich in einem neu gepflanzten Pionierwald am Rande der Wüste in Israel gesehen. Hierzu sei erwähnt, daß Israel als eines der wenigen Länder der Erde gilt, welches in das 21. Jahrhundert mit mehr Wald eintrat, als es im 20. Jahrhundert hatte. International haben die meisten Länder der Welt im 21. Jahrhundert weniger Wald als noch im 20.

Wir werden weiterhin versuchen, diesen romantischen, schönen, wilden Primärwald zu erhalten und möchten auf die aktuelle Diskussion der Stadt Berlin mit dem Stichwort ‚Schwammstadt‘ hinweisen. Im Zuge des Klimawandels, der wahrscheinlich unvermeidbar kommt, wird der menschengemachte, globale Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt eher bei 2,5°C denn bei 1,5°C liegen.

Dieser Wald vor Ihnen wird helfen können, unser Stadtklima zu kühlen, zu befeuchten und zu begrünen – kostenfrei. Ein kleiner Teil unserer Stadt, der strukturell schon vorhanden ist und klimafolgenschützend funktioniert, sollte nicht mit Beton versiegelt werden, zum Wohle aller.

Lasst uns das richtige tun und dabei noch viel Geld sparen.

Von: Christian Karstens, Kleingärtner und Imker.

Quellen und weiterführende Links

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt es explizit im § 1 Ziele des Naturschutzes…, Abs.6:
Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Grünzüge, Parkanlagen, Kleingartenanlagen und sonstige Grünflächen, Wälder, Waldränder und andere Gehölzstrukturen […] Flächen für natürliche Entwicklungsprozesse, Naturerfahrungsräume sowie naturnahe Bereiche im Umfeld von Verkehrsflächen […]
sind zu erhalten…“


Um zum Point 7 zu gelangen, gehen Sie den Weg weiter bis zum Ende, wo Sie auf der linken Seite eine „Badewanne“ sehen. Die merken wir uns für den Rückweg und gehen weiter nach rechts – vorbei am “Gruppenschuppen“ der Gruppe 10 auf der linken Seite. Bleiben Sie immer rechts auf dem Weg. Wie Sie an dem links abzweigenden Weg erkennnen, befinden wir uns im „Blumenviertel“, in dem alle Wege mit Namen von Blumen verbunden sind.

Nach zwei kleinen Biegungen finden Sie auf der rechten Seite unseren Point 7.

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