Initiative WestkreuzPark! fragt – DEGES antwortet

Zu Ihren Fragen:

Wie wird Zu- und Abfahrt geregelt? Welche Verkehrsregelungen sind vorgesehen?  In welchem täglichem Zeitraum, in welchen Größenordnungen wird die Logistik stattfinden? In welchem Jahreszeitraum (2023 bis 2031?) wird die Baustelle bedient?

Nach den aktuellen Planungen soll über die Zufahrt Dernburgstraße 35 die Möglichkeit der Nutzung für den Betriebsdienst der Autobahn ermöglicht werden. Der Betriebsdienst soll über die Zufahrt und eine Fortführung durch die Kleingartenanlage, die Möglichkeit erhalten, insbesondere die Brücke über die Bahnanlagen zu inspizieren. Die wird nur an einzelnen Tage im Jahr der Fall sein. Für die Baulogistik soll die Zufahrt nach dem aktuellen Stand nur vereinzelt und auch nur mit anwohnerverträglichen Schutzmaßnahmen genutzt werden.  Einzelheiten der Baulogistik sind noch nicht geplant, so dass detailliertere Angaben noch nicht möglich sind.

Wie hoch wird die Lärmschutzwand an der Dernburgstraße?
Wo befindet sie sich genau?

Die genaue Lage der Lärmschutzwand an der Dernburgstraße finden Sie in den Materialien der Themeninsel „Lärmschutz“ auf Seite 2 unter https://www.deges.de/wp-content/uploads/2020/01/DEG_ADF_TW_MP_TI5_Lärmschutz_FINAL.pdf. Aufgrund der Größe der Datei kann das Öffnen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dort finden Sie auch eine Ansicht der geplanten Lärmschutzwand. Die Höhe der Wand wird voraussichtlich etwa 8,50 Meter betragen.

Ist eine Begrünung mit welcher Bepflanzung vorgesehen?

Eine durchgehende Begrünung der Schallschutzwände wäre aus klimatischen, emissionsschutzrechtlichen und ästhetischen Gründen wünschenswert. Die grüne Wand könnte bei der Minderung der Staubbelastungen helfen und würde keine zusätzliche Hitzequelle durch Aufheizung und Abstrahlung im Sommer darstellen. Eine Begrünung der Lärmschutzwände wird auch von unseren Umweltgutachtern befürwortet, muss jedoch mit den Belangen der Bauwerksprüfung und Bauwerksunterhaltung in Einklang gebracht werden. Zumindest eine Teilbegrünung sollte allerdings aus heutiger Sicht möglich sein. Priorität hat eine Bepflanzung vor der Lärmschutzwand, dies ist jedoch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht an jeder Stelle möglich. Neu zu gestaltende Flächen wie zum Beispiel Böschungen sollen gleichartig oder gleichwertig wieder begrünt werden. Als Ersatz für vorhabensbedingte Eingriffe in den Baum- oder Gehölzbestand werden nach Abschluss der Bauarbeiten an geeigneten Stellen neue Bäume und Sträucher gepflanzt. Das Kompensations- und Begrünungskonzept wird im Zuge der laufenden Planung konkretisiert.

Ist nach den Baumaßnahmen ein Rückbau der Kleingarten Parzellen auf Kosten der DEGES gesichert? Wie viele Parzellen von welchen Gruppen fallen zeitweise weg?

Der genaue Umgriff der Behelfsautobahn ist noch nicht durchgeplant, sodass die Betroffenheit im Einzelnen und Parzellenbezogen noch nicht bekannt sind. Voraussichtlich werden sich die Betroffenheit auf die Gruppen/Parzellen nördlich des Eingangs Dernburgstraße 35 zwischen A 100 und Wohnbebauung beschränken. Mit einem Baubeginn wird derzeit nicht vor 2023 gerechnet. Die Bauzeit wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Exakte Angaben sind in dieser frühen Planungsphase noch nicht möglich. Für die Inanspruchnahme der Kleingartenanlage muss mindestens mit 5-7 Jahren gerechnet werden.

Ggf. relevante Entschädigungsfragen werden außerhalb des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens in einem eigenen Verfahren u.a. auf der Grundlage von Wertermittlungsgutachten geklärt.

  1. Die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm plant für die angrenzenden Charlottenburger Stadtteile östlich der Autobahn A 100 erstmals Lärmschutzwände. Dadurch werden Anwohner und Anwohnerinnen und auch die Kleingärtner hinsichtlich des Lärm entlastet. Die Lärmschutzwände müssen möglichst nah am Emissionsort stehen und werden somit direkt an die Autobahn gestellt. Die ungefähre Lage der Lärmschutzwand an der A100 zur Dernburgstraße hin beginnt am Ende der Überleitverbindung von der A115 auf die A 100 und erstreckt sich bis fast bis zum Bauende vor der Einbindung in die bestehende A 100 Richtung Nord vor der Ostpreußenbrücke. Den Lärmschutzeffekt können Sie der beigefügten Karte entnehmen. Zur Höhe können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben gemacht werden.
  2. / 3.   Während der Bauzeit wird es erforderlich sein, Flächen im Bereich der Kleingartenanlage zeitweise für eine Behelfsautobahn, die Einrichtung von Baufeldern und die Lagerung von Baumaterialien in Anspruch zu nehmen. Da der genaue Flächenbedarf für die Behelfsautobahn noch nicht durchgeplant ist, ist die      Betroffenheit im Einzelnen und parzellenbezogen in der Kleingartenkolonie noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden sich die Betroffenheiten auf die Gruppen/Parzellen nördlich des Eingangs Dernburgstraße 35 zwischen A 100 und Wohnbebauung beschränken. Kleingartengrundstücke in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes Westkreuz sollten aller Voraussicht nach nicht direkt betroffen sein. Derzeit wird mit einer Bauzeit von 7-8 Jahren gerechnet.


Sehr geehrter Herr Neu,

vielen Dank für Ihr Interesse am Umbau des Autobahndreieck Funkturm und Ihre Anfragen.

Zu Ihren Fragen:

  1. Die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm plant für die angrenzenden Charlottenburger Stadtteile östlich der Autobahn A 100 erstmals Lärmschutzwände. Dadurch werden Anwohner und Anwohnerinnen und auch die Kleingärtner hinsichtlich des Lärm entlastet. Die Lärmschutzwände müssen möglichst nah am Emissionsort stehen und werden somit direkt an die Autobahn gestellt. Die ungefähre Lage der Lärmschutzwand an der A100 zur Dernburgstraße hin beginnt am Ende der Überleitverbindung von der A115 auf die A 100 und erstreckt sich bis fast bis zum Bauende vor der Einbindung in die bestehende A 100 Richtung Nord vor der Ostpreußenbrücke. Den Lärmschutzeffekt können Sie der beigefügten Karte entnehmen. Zur Höhe können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben gemacht werden.
  2. / 3.  Während der Bauzeit wird es erforderlich sein, Flächen im Bereich der Kleingartenanlage zeitweise für eine Behelfsautobahn, die Einrichtung von Baufeldern und die Lagerung von Baumaterialien in Anspruch zu nehmen. Da der genaue Flächenbedarf für die Behelfsautobahn noch nicht durchgeplant ist, ist die Betroffenheit im Einzelnen und parzellenbezogen in der Kleingartenkolonie noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden sich die Betroffenheiten auf die Gruppen/Parzellen nördlich des Eingangs Dernburgstraße 35 zwischen A 100 und Wohnbebauung beschränken. Kleingartengrundstücke in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes Westkreuz sollten aller Voraussicht nach nicht direkt betroffen sein. Derzeit wird mit einer Bauzeit von 7-8 Jahren gerechnet.
  1. Ggf. erforderliche Entschädigungen sind abhängig von zivil- bzw. privatrechtlichen Randbedingungen und Vereinbarungen. Sie sind Bestandteil eines gesonderten Verfahrens und nicht des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens.
  2. Der Vorstand der Bahnlandwirtschaft in der Rönnestraße ist seit 2018 in die Planung einbezogen.
  3. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Umbau nicht vor 2023 beginnt. Derzeit gibt es keinen Grund zur Annahme, dass ein Räumung vor dem Jahr 2023 erforderlich ist. Die Rückgabe der vorübergehend beanspruchten Flächen ist abhängig von der Bauzeit (s.o.).

Projektwebseite

https://www.deges.de/projekte/projekt/a-100-a-115-umbau-des-autobahndreiecks-funkturm/

Zur Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsverhältnisse, wurde eine Verkehrsumlegungsrechnung durchgeführt. Grundlage der Umlegung waren die durch die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bereitgestellten Teilnetzausschnitte aus dem Berliner Prognosemodell 2030 sowie dem Analysemodell (2018). Hieraus wurden die Verkehrsbelastungen für die heutige Situation (sogenannter Analyse-Nullfall), die zukünftige Situation im Jahr 2030 ohne Umbau (auch bezeichnet als Variante 0) sowie die Situation 2030 mit Umbau in verschiedenen Varianten (sogenannte Prognose-Planfälle) abgeleitet. Die Grundlagen wurden mithilfe vorliegender Verkehrsdaten sowohl der Dauerzählstellen im Bereich der Autobahn als auch von Zählungen an den Rampenanlagen und den Knotenpunkten im Stadtnetz ermittelt.

Das von Ihnen gewünschte Kartenmaterial zu Verkehrsströmen und Verkehrsmengen finden Sie in den Materialien der Themeninsel auf unserer Website und unter dem folgenden Link:

https://www.deges.de/wp-content/uploads/2020/01/DEG_ADF_TW_MP_TI7_Verkehrsmengen-und-Verkehrsströme_FINAL.pdf

Aufgrund der Größe der Dateien kann das Öffnen einige Zeit in Anspruch nehmen (bis zu 40 Sek,).

März 23, 2020

Schlagwörter: Autobahn, DEGES, Stadtautobahn

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