Mein Berlin.de – die Senatsverwaltung antwortet
der Stadteingang West beinhaltet auch das WestkreuzAreal.
Die Anwort von Sen Stadtentwicklung ist unbefriedigend.
raumscript berlin am 04.10.2021, 10:15:55
Quelle (Antwort auf den dritten Kommentar von Joachim Neu am 20.08.2021 um 11:10 Uhr)
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Das Verfahren zum Westkreuzpark ist durch den bereits geänderten Flächennutzungsplan nicht Bestandteil des Wettbewerblichen Dialoges. Die Planung des Westkreuzparks wird als verbindliche Rahmenbedingung außerhalb des Plangebietes in die Auslobung aufgenommen und muss berücksichtigt werden.
Das Planungsziel von Naherholungsflächen wird in den Auslobungstext einfließen.
Der nördliche Teil des Areals ist bisher im FNP nicht festgelegt worden.
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