Was will, was kann der „Investor“ Glien auf dem Ex-Bahngelände?

„Beim Plangebiet des Bebauungsplans zum 4-66 (Westkreuzpark) handelt es
sich im Bestand um ein planfestgestelltes Bahngelände. Demnach sind auf
den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans bisher nur Nutzungen
zugelassen, die unmittelbar für den Bahnbetrieb erforderlich sind. Zugleich bestehen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keine Einschränkungen.

In der Folge kann das gesamte Plangebiet vollumfänglich auf Grundlage
des bestehenden Planungsrechts mit Gebäuden und Verkehrsflächen für den
Bahnbetrieb in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis ist somit auch eine
Vollversiegelung der Flächen möglich

Das auf den Flächen im Geltungsbereich im Bestand geltende Planungsrecht
ermöglicht derzeit noch eine vollständige Inanspruchnahme der Flächen für
Anlagen der Bahn. Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Bebauungsplan
eine deutliche Entlastung des Schutzgutes dar, da dieser dauerhaft einen
hohen und zusammenhängenden Grün- und Freiflächenanteil im Plangebiet
sicherstellt.“

aus der B-Plan Begründung 2.Runde

d.h. als fortsetzung der nutzung von planfestgestelltem gebiet ist (fast) alles möglich

warum kauft Glien nur das Areal zwischen Stadt- und Fernbahn?

Spekulationen sind erlaubt

 

Nur zur Erinnerung: Wir können auch anders…

 

Januar 25, 2019

Schlagwörter: Bauen, Deutsche Bahn, Stadtentwicklung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.