Was will, was kann der „Investor“ Glien auf dem Ex-Bahngelände?
„Beim Plangebiet des Bebauungsplans zum 4-66 (Westkreuzpark) handelt es
sich im Bestand um ein planfestgestelltes Bahngelände. Demnach sind auf
den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans bisher nur Nutzungen
zugelassen, die unmittelbar für den Bahnbetrieb erforderlich sind. Zugleich bestehen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keine Einschränkungen.
In der Folge kann das gesamte Plangebiet vollumfänglich auf Grundlage
des bestehenden Planungsrechts mit Gebäuden und Verkehrsflächen für den
Bahnbetrieb in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis ist somit auch eine
Vollversiegelung der Flächen möglich
Das auf den Flächen im Geltungsbereich im Bestand geltende Planungsrecht
ermöglicht derzeit noch eine vollständige Inanspruchnahme der Flächen für
Anlagen der Bahn. Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Bebauungsplan
eine deutliche Entlastung des Schutzgutes dar, da dieser dauerhaft einen
hohen und zusammenhängenden Grün- und Freiflächenanteil im Plangebiet
sicherstellt.“
aus der B-Plan Begründung 2.Runde
d.h. als fortsetzung der nutzung von planfestgestelltem gebiet ist (fast) alles möglich
warum kauft Glien nur das Areal zwischen Stadt- und Fernbahn?
Spekulationen sind erlaubt
Nur zur Erinnerung: Wir können auch anders…
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