Eigene und Stellungnahmen anderer zum B-Plan Entwurf 4-66 (Westkreuz/Heilbronnerstr.):

In der Nacht vom 07. zum 08. September 2018 lief die Frist zur Abgabe er Stellungnahmen zum B-Plan Entwurf 4-66 (Westkreuz) ab. Es handelt sich dabei um jenen Bebauungsplanentwurf, der (auch) den Bereich der jetzigen Kleingärten am Westkreuz betrifft.

(zuletzt aktualisiert am 15.09.2018)

Sie finden hier folgende Stellungnahmen:


Initiative WestkreuzPark!

„Die Initiative WestkreuzPark! begrüßt es ausdrücklich, dass – nach der beabsichtigten Festsetzung in der übergeordneten FNP Planung – auch im Entwurf des B-Planes 4-66 – eine Grünentwicklung vorgesehen, und damit allen Gedanken einer Bebauung die Grundlage entzogen worden ist.

Dennoch bedauern wir es, dass dies nur für die Hälfte der Westkreuzfläche (9,6Hektar) gelten soll.Die nördliche Hälfte soll weiterhin planfestgestellt  und damit weitergehenden Planungen entzogen bleiben.

Bedauerlich ist, dass eine präzisere Stellungnahme nicht möglich ist, da praktisch – außer einer Planskizze – keinerlei Planungsabsichten im Detail erkennbar sind.So fehlt z.Bsp.das Gutachten aus der Machbarkeitsstudie von F/J/P, welches die Vorstellungen der Verwaltung und des Bezirksamtes widerspiegelt.Stattdessen sind die z.Zeit vorhandenen Kleingärten  der Skizze unterlegt und suggeriert somit den Erhalt der Kleingärten.

Stattdessen ist in den drei Workshops gerade das verneint worden, was entgegen der bisherigen Aussagen der Parteien und des Bezirksamtes steht.

Von daher ist nachvollziehbar, dass – trotz Hinweise an das Planungsamt – diese Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie nicht in die Planungsunterlagen übernommen wurden.

Die Planungsvorgaben bleiben daher „leer“ und sollen von den Bürger/innen „gefüllt“ werden.

Die Auseinandersetzung zwischen den Ansprüchen  des Bedarfs an Grün-, Frei- und Gemeinbedarfsflächen einerseits und den vorhandenen Kleingärten andererseits wird somit vermieden.

Obwohl bekannt ist, dass duch die enorme Verdichtung des Ortsteiles Halensee ein grundlegender Nachholbedarf bereits heute absehbar ist.

Unser Petitum ist, dass auf jedenfall die östliche  Brache (Steintal) als Naturraum ohne jegliche anderweitige Nutzung als Biotop und Ruralfläche erhalten bleiben muß.

Nur die Kleingärten sichern Pflege und Sicherheit des Geländes, was das Bezirksamt nachhaltig nicht sichern kann.

Es bleiben Restflächen um das ehemalige Wasserwerk, die als Spielflächen genutzt werden können.Ob die Brache an der Gruppe 9 als Klettergarten mitgenutzt werden kann, ob Kleingärten auch als urbaning garden space zur Verfügung stehen, sollte in einem partnerschaftlichem,gleichberechtigtem Diskursprozeß zwischen allen Beteiligten geklärt werden.“

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Initiative  WestkreuzGarten

Die Stellungnahme finden Sie in unter diesem Link [Ersatzlink]

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Berliner Netzwerk für Grünzüge

c/o Berliner Landesarbeitsgemeinschaft für Naturschutz e.V. (BLN)

Stellungnahme: Bebauungsplan 4-66 Westkreuz / Heilbronner Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein Bürgernetzwerk, das sich dafür einsetzt, dass zusammenhängende Freiflächen vor Bebauung bewahrt und zu öffentliche Grünflächen werden. Außerdem engagieren wir uns für die Durchlässigkeit der Stadt für Fußgänger und Radfahrer sowie für die berlinweite Vernetzung öffentlichen Grüns. Unser Fokus liegt dabei auf naturnahem, entsiegeltem Grün und möglichst geringen Eingriffen in die Natur.

Die Wohnbevölkerung insbesondere auch südlich der Ost-West-Trasse der S-Bahn ist im weiten Umkreis des Westkreuzes ohne jede Anbindung an nennenswertes öffentliches Grün und zudem vom Autoverkehr sehr stark belastet. Darüber hinaus hat das Westkreuzgelände bislang eine Barriere dargestellt sowohl für die Durchkreuzung in Nord-Süd-Richtung, um beispielsweise von der Heilbronner Straße her zum Lietzensee zu gelangen, als auch, um überhaupt zum S-Bahnhof Westkreuz mit seinem Anschluss an Ringbahn und Ost-West-Trasse vor der eigenen Haustür zu gelangen.

In diesem Sinne begrüßen wir ausdrücklich das Vorhaben, mit dem Bebauungsplan 4-66 am Westkreuz hinsichtlich sämtlicher Flächen, die auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplans nun als Grünfläche ausgewiesen werden mit dem Ziel, diese Flächen rund um die Kleingärten der Öffentlichkeit zur Grünerholung bzw. auch Durchquerung zugänglich zu machen und einen Zugang zum S-Bahnhof Westkreuz westlich der Ringbahn von Süden und Norden her zu ermöglichen.

Wir hinterfragen allerdings, warum der Einzugsbereich des Bebauunsplans nicht weiterging, um sämtliche Flächen, die von der Bahn zum Betrieb nicht mehr benötigt werden, als Grünflächen auszuweisen, und zwar auch:

1. Die schmale Landzunge zwischen den Gleisen, östlich der Holzendorffstraße:

Mit dieser Fläche wäre nicht nur ein „Mehr“ an Grünfläche, zudem aus einer sehr schönen Perspektive auf die Stadt, gewonnen. Die Fläche könnte auch ggfs. mit entsprechenden Maßnahmen einen direkten Zugang zum Regionalbahnsteig Charlottenburg schaffen und damit sogar die Möglichkeit eines Wechsels vom Regionalbahnsteig zur Ringbahn mit einer Durchquerung des Westkreuzparks.

2. Die Flächen nördlich der Ost-West-Trasse und östlich sowie westlich der Ringbahn:

Diese Fläche, soweit sie nicht für Bahnbetriebsflächen reserviert bleiben soll (unseres Wissens ist das nicht der Fall, ein Teil der Flächen wird ohnehin von Kleingärtnern genutzt) würde eine deutliche Erweiterung des Grüns bedeuten, zudem eine Anbindung im Grünen an den S-Bahnhof Messe/ICC Nord.

3. Die Fläche südlich der Ost-West-Trasse und westlich der Ringbahn

Auch wenn diese Fläche eingeschlossen und derzeit unzugänglich ist, eignet sie sich als Biotopfläche.

Das in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans (2017) angesprochene Ziel der Vernetzung der Innenstadt mit den Erholungsräumen Halensee und Grunewald wird aus den im aktuellen Vorhaben vorgesehenen Änderungen für uns noch nicht ersichtlich. Hier wären aber die Flächen westlich der Ringbahn erforderlich, um insbesondere auch eine grüne Vernetzung zum und über den Güterbahnhof Grunewald bis zum S-Bahnhof Grunewald herzustellen.
Perspektivisch regen wir an, die für die Grünflächendaseinsvorsorge strategisch wichtige Chance, eine solche grüne Achse über das Westkreuz zum Güterbahnhof Grunewald (und weiter bis zum Grunewald) zu schaffen, wahrzunehmen und die Flächen planerisch hierfür zu sichern.

Die Ausführungen zum Einzugsbereich haben wir ebenfalls im Rahmen einer Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplan im Vorjahr gegenüber der Senatsverwaltung angebracht.

Zu den inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplans im Rahmen seines Geltungsbereich merken wir folgendes an:

Der Homepage des Bezirksamts entnehmen wir nur eine Karte des Geländes mit roter Umrandung, aber keine inhaltlichen Festsetzungen und keine Begründung des Bebauungsplans. Aufgrund unserer Teilnahme am Werkstattprozess unter Leitung von Fugmann Janotta führen wir für die weiteren Absichten des Bezirksamts in Bezug auf das Gelände vorsorglich folgendes an:

Eine Durchwegung der Flächen sollte minimalistisch gehalten werden, um den Eingriff in die Natur in Grenzen zu halten und überdies auf der ohnehin kleinen Fläche möglichst viel Natur zu belassen. Eine Erhöhung der Versiegelung lehnen wir ab. Sie würde auch gegen das Landschaftsprogramm des Landes Berlin (LaPro), den STEP Klima und den Aktionsplan Luftreinhaltung verstoßen. Zudem benötigt Berlin zur Regenwasserversickerung ein Maximum an unversiegelter Fläche – und versiegelte Wege stören den Naturgenuss.

Statt dessen sollte die Durchwegung auf schmalen Pfaden erfolgen, wie auch aktuell teilweise durch die Kleingärten möglich. Schmale Wege entschleunigen und verbessern Kontakt und Umgang miteinander und mit der Natur.

Vorsorglich erheben wir Einspruch dagegen, die Flächen durch Spiel- und Sportstätten zu zersiedeln und dem Naturgenuss zu entziehen. Damit würde das Ziel, mit dem Westkreuzpark die Grünversorgung der Bevölkerung zu erhöhen, konterkariert. Spiel- und Sportstätten können in Baulücken oder auf Parkhausdächern, Dächern von Baumärkten, Lidl etc verwirklicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Für das Berliner Netzwerk für Grünzüge
gez.                                            gez.
Edelgard Achilles                    Antje Henning

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Stellungnahme einer Bürgerin

Bebauungsplan Westkreuzpark B-Plan 4-66

Sehr geehrte Frau von Stern,
sehr geehrte Damen und Herren,

das nicht mehr für die Bahnnutzung in Anspruch genommene Gelände, ausgewiesen im BP-Entwurf 4-66, in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln bzw. festzusetzen, ist als zukunftsoriente Maßnahme der Stadtentwicklung eine richtige und begrüßenswerte Entscheidung.

Diese geplante Festsetzung im B-Plan gewinnt gerade angesichts der Verdichtung der umliegenden Stadtbereiche und der veränderten Gesamtwetterlage eine besondere Bedeutung für die Entwicklung sowohl der unmittelbar angrenzenden Stadtbereiche als auch für die Gesamtstadt.

Für die umliegenden, dicht bebauten Stadtbereiche bietet die Grünfläche den notwendigen Raum für Aktivitäten aller Art, die in bebauten Räumen nicht stattfinden können, bietet die Verbesserung der stark belasteten Umwelt um die für jede Stadt notwendige Dialektik von bebautem Raum und unbebautem Raum. Für die Gesamtstadt Berlin gewinnt die Planung durch die Kaltluftschneise und die Integration der Grünfläche in einen zusammenhängenden Grünzug überörtliche Bedeutung und stadtbildprägenden Charakter.

Die Stadt Berlin nutzt hier auf vorbildliche Weise bestehende Strukturen für übergeordnete Planungen, die in kluger Abwägung von Wohnraumbedarf und Freiflächen letztlich dazu beitragen, dass gerade für das Wohnen in der Stadt Qualität bewahrt bleibt und Qualitäten verbessert werden. Insofern sind die, im übrigen in der jüngsten Darstellung gerade von der FDP immer wieder beschönigend dargestellten Pläne einer Bebauung des Geländes, sowohl auf der Ebene der Standortbedingungen für das Wohnen an dieser Stelle als auch unter dem Aspekt der Bedingtheit von Baufläche und Freifläche allein von einseitigen Interessen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Bauens und nicht von Stadtentwicklungszielen geleitet. Die eingeschränkte Betrachtung ist jedoch falsch und kann für die Entwickung des Geländes Westkreuz keine Bedeutung haben.

Zu bemerken dazu ist z.B., dass gerade in der Konkurrenz der Städte der Umweltfaktor eine immer größere Rolle spielen wird. Zur Konkunkurrenzfähigkeit Berlins und Charlottenburg-Wilmersdorfs trägt die Festsetzung und Weiterentwicklung des Geländes Westkreuz als Grünfläche eindeutig bei.

Mit freundlchen Grüßen

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Gemeinsame Stellungnahme

– Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.,
– GRÜNE LIGA Berlin,
– Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (LV Berlin),
– Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin,
– NaturFreunde (LV Berlin),
– und der übrigen BLN-Mitgliedsverbände.

Bezug: Veröffentlichung auf der Internetseite des Bezirklsamtes

Sehr geehrter Herr Rudolph,

nach Einsichtnahme in die Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:

Grundsätzlich begrüssen wir die Inhalte des Entwurfs für den Bebauungsplan 4 – 66 wegen der geplanten Sicherung innerstädtischen Grüns mit außerordentlicher Bedeutung für Stadtklima und Artenschutz. Trotz aller Freude für den sonst leider allzu seltenen Schritt eine wertvolle Grünfläche mit einem Bebauungsplan vor Bebauung zu schützen, treten wir im folgenden für einige Änderungen bzw. Präzisierungen des Entwurfs ein.

Momentan erfüllen die Flächen sehr gut ihre Funktion als Biotopverbundflächen, Flächen für Kaltluftbildung und als Kaltluftbahnen zum Luftaustausch für die angrenzenden Stadtquartiere und als Lebensraum für diverse schützenswerte Arten, wie die Erfahrung an anderen ähnlich strukturierten Gleisanlagen gezeigt hat. Solche Gleisanlagen stellen mitunter die letzten Nischen zum Leben für streng geschützte Arten dar und sollten daher erhalten werden. Die ökologisch besonders wertvollen Bahnbrachen sind stadtweit von Zerstörung bedroht. Eine Erhöhung des Nutzungsdrucks kann zum Verlust geschützter Biotope und zur Vergrämung geschützter Arten führen. Eine multifunktionale Gestaltung auch in aufgeständerter Wegeführung lehnen wir ab, da sich sportliche Nutzungen nicht mit nebenliegendem Biotopschutz vereinbaren lassen (s. S. 30 Bsp. Spektepark Spandau, Protokoll Abschlussveranstaltung Anlage 2 Präsentation vom 23.11.2017). Trotz vorgegebener Wegeführung werden diese verlassen, um ggf. Sportgeräte zu holen oder Hunde frei laufen zu lassen. Hinzu kommt, dass mit div. Freizeitgestaltungen bzw. auf verkürzten Wegen verstärkt Müll eingetragen wird.

Eine Durchwegung der für den Biotopschutz vorgesehenen Flächen sollte erst nach genauer Untersuchung der vorhandenen Arten geplant werden, um eine Überbauung wertvoller Bereiche mit Stegen zu vermeiden. Es sollte vorab genau geprüft werden, welche Bereiche beruhigt bleiben müssen und welche ggf. weiter beruhigt werden sollten, um geschützte Arten zu erhalten sowie anzusiedeln bzw. potentiell geeignete Bereiche für geschützte Biotope zu erhalten und auszuweiten. (s. S. 27 und 28, Protokoll Abschlussveranstaltung Anlage 2 Präsentation vom 23.11.2017). Ggf. müssen solche Bereiche durch strikte Abgrenzung oder zeitlich eingeschränkte Öffnung geschützt werden.

Die Idee Naturerlebnis Umweltbildung wird unsererseits begrüßt, darf jedoch nicht zu Lasten der Natur und ohne fachgerechte Begleitung gehen (aus dem Protokoll Abschlussveranstaltung Anlage 2 Präsentation vom 23.11.2017). Daher fordern wir die Betreuung des Parks mittels Ranger. Die über 250 Kleingärten im Planungsbereich bieten ein in der Fachwelt anerkanntes und regional besonderes Potential für Erhalt und Förderung der Biodiversität. Aufgrund ihres Strukturreichtums und der oftmals naturnahen Bewirtschaftung stellen diese einen hochwertigen innerstädtischen Lebensraum für Mensch und Tier dar – ihre Wirkung als Biotopverbindung ist unverzichtbar. Daher halten wir es für unabdingbar diese im Bebauungsplan als Dauerkleingärten zu sichern und den Bestandsschutz zu verlängern. Dies wird auch durch den hohen Bedarf / die hohe Nachfrage nach Kleingärten begründet. Eine öffentliche Nutzung diverser Parzellen für „Urban-Gardening“-Projekte würde diesem Ziel nicht widersprechen, ist allenfalls eine Sache der Interpretation. Jedoch sollte auch hier auf die vorhandene Durchwegung im Vordergrund stehen, markiert und nur im Notfall erweitert werden. Eine großflächige Widmung des westlichen Teils als „Öffentliche Parkanlage“ würde die Gefahr einer Versiegelung zugunsten von Sport- und Spielbaulichkeiten implizieren und damit den bisher einmütig formulierten Zielen der Sicherung als Kaltluftschneise und besonderen Ort zur Förderung der Biodiversität völlig entgegenstehen. Eine maßgebliche Erhöhung der Versiegelung lehnen wir ab.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die vorgelegte Planung den noch nicht ausreichenden gutachterlichen Grundlagen geschuldet ist. So wurde das Vorkommen bestimmter Tiergruppen bisher nur unzureichend bzw. überhaupt nicht untersucht. Trotz entsprechender Hinweise wurde die involvierte 17 ha große Fläche bisher nicht als mögliches Habitat von Amphibien (Molche, Frösche und Erdkröten) erkundet. Über die Gruppe der Gastropoden (Schnecken) existieren ebenfalls keinerlei Recherchen obwohl z.B. Weinbergschnecken (Helix pomatia) regelmässig anzutreffen sind – eine besonders geschützte Art nach BNatSchG und BArtSchV. Ausserdem wird die Existenz von Kellern mit potentiellen Einfluglöchern für Fledermäuse in zwei Gebäuden im Ostteil wiederum ignoriert – eine Überprüfung auf ihre vermutete Funktion als Sommer- bzw. sogar Winterquartier ist bislang unterblieben.

Erst ehrenamtliche Experten haben Populationen der Echten Schwarzpappel (Populus nigra – Rote ListeGefährdungskategorie 3) identifiziert. Daher fordern wir die besondere Sicherung des Schwarzpappelbestandsim westlichen Teil (Populus nigra – Rote-Liste-Art !) mittels entsprechender Plandarstellung.
Vor Schaffung eines zusätzlichen Bahnhofszugangs für die Anbindung der angrenzenden Stadtquartierean der Dernburgstraße und Ringbahnstraße /Heilbronner Straße sowie für die südliche Durchwegungvon der Ringbahnstraße zur Rönnestraße sind zwingend Bedarfsanalysen bzw. Machbarkeitsstudien durchzuführen, um die Kosten-Nutzenabwägung realistisch bewerten zu können

Mit freundlichem Gruß
Manfred Schubert
Geschäftsführer
für unsere nach § 63 BNatSchG anerkannten Mitgliedsverbände:
gez. R. Altenkamp (Naturschutzbund Deutschland, LV Berlin)
gez. L. Miller (GRÜNE LIGA, Berlin)
gez. C. Kühnel (Bund für Umwelt und Naturschutz, LV Berlin)
gez. C. Schwanitz (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, LV Berlin)
gez. A. Solmsdorf (Baumschutzgemeinschaft Berlin)
gez. G. Strüven (NaturFreunde, LV Berlin)
gez. Dr. P. Warnecke (Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin)

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Stellungnahme der GRÜNEN Charlottenburg-Wilmersdorf

Da keine Stellungnahme der GRÜNEN zum B-Plan vorliegt, hier die Stellungnahme zum vorgelagerten Flächennutzungsplan:

Grüne Partei Charlottenbuerg-Wilmersdorf zur FNP-Änderung


Stellungnahme der FDP Charlottenburg-Wilmersdorf

FDP

Stellungnahme eines Bürgers zum Durchwegungsprojekt

zum vorgenannten Bebauungsplan 4-66 nehme ich wie folgt Stellung:

Ich habe so gut wie alle Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung zur Planung der zukünftigen Gestaltung des Westkreuzgebietes besucht.

Schon zuvor war meine Intention, dass eine Durchwegung des Gebietes in Kreuzform (Nord-Süd, Ost-West) notwendig ist.

Bei Betrachtung des Gebietes ist erkennbar, dass eine kurze Verbindung des Lietzenseegebietes zum nördlichen Kurfürstendammgebiet nicht vorhanden ist.

Der Bahnhof Westkreuz ist von beiden Gebieten aus nicht erreichbar.

Mir sind die Pläne zur Bebauung im Groben bekannt, aber auch die Pläne, Teile des Gebietes zu einer Parkanlage zu machen. Einer Wohnbebauung stehe ich ausgesprochen skeptisch gegenüber.

Mir geht es aber nicht um die Nutzung des Hauptgebietes, sondern um eine Durchwegung zumindest in Nord-Süd-Richtung.

Von einer Durchwegung vom Bahnhofsbereich Richtung Osten, Holtzendorffstraße, sollte wegen der ökologischen Bedeutung des Gebietes und des wohl eines nur mit Treppen zu bewerkstelligen Zugangs zum Westkreuzgebiet Abstand genommen werden.

Da es mir nicht um die Nutzung des Hauptgebietes geht, sondern nur um eine Durchwegung, muss ich davon ausgehen, dass am Ende der Planung auch eine Nutzung des Geländes mit Kleingärten möglich ist.

Deshalb ist ein Eingriff in das Gebiet von meiner Seite aus gesehen nur ‚minimalinvasiv‘ durchzuführen.

Die jetzige Planung geht in die Richtung, einen Zugang zum Bahnhof Westkreuz vom Wendehammer am Ende der Rönnestraße quer durch die Kolonie durchzuführen. Es handelt sich nicht um einen geraden Weg. Der Weg nördlich der Bahntrasse erscheint als zu lang und meines Erachtens zu Recht sicherheitsproblematisch.

Der gerade Weg von der Dernburgstraße, entweder durch eine sich dort befindliche Wohnanlage hindurch oder nördlich an ihr vorbei zum Bahnhof erscheint sicherer.

Die geplante Brücke über das östliche Bahnhofsgebiet ist ausgesprochen positiv, sie sollte aber mit Fahrstühlen ausgestattet sein, damit behinderte Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Fahrradfahrer zum Bahnhof gelangen, ohne Treppen überwinden zu müssen.

Im Süden auf der Kurfürstendammseite befindet sich eine kleine Einkaufszone, die unter Umständen erweiterbar ist. Diese kann für die Bewohner des Lietzenseegebietes, aber a u c h für die Kleingärtner des Westkreuzgebietes von Interesse sein.

Bei den oben genannten Veranstaltungen haben die Kleingärtner erheblichen Widerstand gegen einen Anschluss der genannten Gebiete geäußert. Er erscheint mir als Ausdruck einer gewissen Unkenntnis der Vorteile, den auch die Kleingärtner von einem Anschluss an den Bahnhof u n d

einem Anschluss an die genannten Einkaufsmöglichkeiten u n d an die anderen Wohngebiete hätten.

Bei Begehungen mit verschiedenen Interessengruppen (ADFC Berlin, Partei DIE LINKE u.a., z.B. Joachim Neu) wurde klar, dass das Westkreuzgebiet, vor allem die Kleingartenkolonie, in keiner Weise wegetechnisch erschlossen ist, so dass Einsätze von Feuerwehr oder Krankenwagen oder Polizei eigentlich nur über den Luftweg möglich sind. Es liegt auf der Hand, dass eine bessere Anbindung auch lebensrettend sein könnte.

Teile des Gebietes (in einem Schienenbereich) waren zu Fuß schwer zugänglich. In einer Bahngebäude-Ruine lebte ein Mensch. Das Gebiet war stark vermüllt und bedarf dringend einer Abfallentsorgung.

Eine Durchwegung in der von mir vorgeschlagenen Weise sollte also ‚minimalinvasiv‘, auch unter diesem Gesichtspunkt vorgenommen werden.

Dabei ist nicht zu vergessen, dass eine Verbindung aus diesem Gebiet heraus auf die westliche Seite der Stadtautobahn zum jetzt noch brachliegenden Güterbahnhof Grunewald notwendig ist.

Ein von mir vorgeschlagener Weg (auch als von mir eingebrachten Antrag bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen aus den Zeiten der Zuständigkeit des Baustadtrats Marc Schulte) von der Waldschulallee unter der Fernbahntrasse zur Hilde-Ephraim-Straße, eigentlich zur Trabener Straße, gehört im Grunde mit zu dieser Konstruktion, wenn bedacht wird, dass die Trabener Straße über den Trabener Steg in das Gebiet zwischen Halenseestraße und Bornstädter Straße führt, was im Grunde nur eine sehr kurze Distanz hinüber zur Ringbahnstraße darstellt.

Auch wenn eine Unterquerung der Fernbahntrasse im Bereich Waldschulallee Richtung Cordesstraße und Berührung des Werkstättenweges wegen der dichten Bebauung der Hilde-Ephraim-Straße nur schwer zu bewerkstelligen ist (so eine Ihrer Mitarbeiterinnen bei einem persönlichen Gespräch in Ihren Räumen bei der Einsicht in die Pläne), so ist dann aber eine bessere Erreichbarkeit des Grunwalds nahe dem Bahnhof Grunewald von Bedeutung.

Im Bereich Bornstedter Straße ist eine Brücke südlich des Friedhofes nützlich, da dann ein von Kraftfahrzeugen unabhängiges Verkehrskreuz nahe dem Einkaufszentrum (derzeit Aldi, Getränke Hoffmann, Freßnapf) möglich wäre. Was für eine Brücke wie ‚Hoher Bogen‘ (beim Volkspark Wilmersdorf) möglich ist, ist hier – etwas breiter – erst recht nötig!

Die Problematik dreht sich also nur um die Frage, wie eine und für a l l e Nahverkehrsbahnhöfe in Berlin angestrebte natürliche Erreichbarkeit des Bahnhofs Westkreuz hergestellt wird. Die vermeintlichen (subjektiven) Interessen der Kleingärtner müssen hierbei leider hinter den (objektiven) Interessen der Allgemeinheit zurücktreten!

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Weg durch dieses Gebiet über eine nahe an der Bahn verlaufende Trasse mit Brücke eine Verbindung darstellen würde, die sich von dem eigentlichen Lietzensee bis hin zur Seesener Straße erstrecken würde, eine Wegeführung, die die Nutzung der Holtzendorffstraße, der Kurfürstendammbrücke, überhaupt von Hauptverkehrsstraßen unnötig machen könnte, besonders für Radfahrer.

Es ist hier auch darauf hinzuweisen, dass eine verkehrsberuhigte Verbindung von dem genannten Einkaufszentrum am Ende der Heilbronner Straße in Richtung zumindest Lewishamstraße einen gewissen Charme hätte.

Bei der Planung der Situation des Henriettenplatzes (so angedeutet von Bezirksstadtrat Arne Herz), ist die Linie Lietzensee – Seesener Straße bis hinunter zum Hohenzollerndamm (Fahrtrichtung Dahlem, Studenten!) zu bedenken, auch wenn alle Versuche, die Verkehrsproblematiken auf der Südseite des Henriettenplatzes, Buslinien M 29, M 19, X 10, 104, zu entflechten, zunächst als schwierig erscheinen.

Die Rolle des Westkreuzgebietes ist also aus etwas erweiterter Sicht durchaus eine nicht zu vernachlässigende Angelegenheit und bedarf meines Erachtens nicht der kleinteiligen punktbezogenen Betrachtungsweise und Lösungsversuche.

Mit freundlichen Grüßen

 


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September 12, 2018

Schlagwörter: Bauen, Bezirksamt, Initiative, Stadtentwicklung, Transparenz, Westkreuz

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