Stellungnahme zum B-Plan 4-66 (Westkreuz)

BA-Beschlussprotokoll vom 11. Juli 2017

33. Sitzung

Beschluss Nr. 47

Öffentlich

Aufstellungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 AGBauGB:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee vom 11 .07. 2017 (Reg. Nr. 2248).

Der Bebauungsplan 4-66 soll als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V .m. § 6 Abs. 1 AGBauGB:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

*Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB:*
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-66 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 4-66 (Westkreuz)

Pressemitteilung vom 02.08.2018

Der Bebauungsplan 4-66 soll auf den nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnbetriebsflächen südöstlich vom S-Bahnhof Westkreuz öffentliche Grünflächen und Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft festsetzen.

Interessierte haben nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung hierzu Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Der Bebauungsplan 4-66 wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Ort: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, 3. Stock, Zimmer 3136

Zeit: 6. August 2018 bis einschließlich 7. September 2018, von Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029-15149 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.
Internet: www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de oder https://mein.berlin.de

Im Auftrag
Mientus


Der Arbeitskreis der WestkreuzGärtner empfiehlt den Anwohnern und Anwohnerinnen, sich an folgenden Argumenten bei der Ausarbeitung ihrer Positionierung zu orientieren:

„Stellungnahme Entwurf Bebauungsplan 4 – 66

Bezirk: Charlottenburg-Wilmersdorf

Entwurf B-Plan 4-66: für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee

Meine Stellungnahmen/Vorschläge:

Grundsätzlich begrüße ich den Entwurf des B-Plans 4-66, insbesondere in Hinblick darauf, dass ein Großteil des Bereiches nunmehr zum einen als öffentliche und private Grünflächen und zum anderen als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt sind.

Die Freiflächen inkl. der Kleingartenflächen liegen heute in einem Gebiet von höchster klimatischer Bedeutung. Diesbezüglich ist dem Entwurf des B-Plan 4-66 mit seiner Darstellung der westlich der Bahn liegenden Flächen als ‚öffentliche und private Grünfläche‘ und der Darstellung der östlich der Bahn liegenden Fläche (Gleislinse) als ‚Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft‘, zuzustimmen.

Allerdings ist es erforderlich, die bestehenden Flächen mit kleingärtnerischer Nutzung im B-Plan mit dem Zusatz „Dauerkleingärten“ anstatt mit „Parkanlage“ zu versehen und deren Erhaltung zu sichern. Diese Forderung leitet sich aus den folgenden Überlegungen ab:

Erläuterungen:

Hinsichtlich der dem B-Plan mit den Festlegungen im FNP zu Grunde liegenden übergeordneten Ziele

  • „Erschließung von Freiraumpotenzialen ehemaliger Bahnflächen am Westkreuz für die Erholung“,
  • „Stärkung der Vernetzung mit der westlichen Innenstadt“
  • ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den ehemaligen Bahnflächen, die für die Erholung erschlossen werden sollen, jedenfalls teilweise um solche Flächen handelt, die schon heute als Freiraum sowohl von den Pächterinnen und Pächtern der Kleingärten als auch von den Bürgerinnen und Bürgern der umgebenden Wohngebiete genutzt werden und somit bereits heute der Erholung dienen.Denn vorliegend handelt es sich zum einen um Kleingärten, zum anderen um diverse waldartige Flächen, Ruderalflächen sowie diverse brachliegende Flächen, die keiner eindeutigen Nutzung zugeordnet werden können bzw. bei denen der Vegetationsbestand spärlich ist. Diese Flächen sind somit heute bereits durch ihre vielfältige Vegetationsstruktur geprägt was nicht zuletzt auf die topografischen Verhältnisse zurückzuführen ist.In großen Teilen des B-Plans Bereich befinden sich im westlich der Bahngleise liegenden Flächen derzeit Kleingärten, die insbesondere durch die Pflege der sie umgebenden Grün-Gemeinschaftsflächen eine besondere Funktion für den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima) darstellen.
  • So trägt z.B. allein schon die stetige Bewässerung der Kleingärten maßgeblich dazu bei, dass dieses Gebiet als Kaltluftentstehungsgebiet mit hohen klimatischen Nutzen für die Umgebung bezeichnet werden kann. Schon heute lässt sich beobachten, daß in Gebieten wie z.B. dem Gleisdreieckpark, der von Dritten im Auftrag zu pflegen ist, die entsprechende klimatische Funktion stark beeinträchtigt ist, da z.B. nicht ausreichend gewässert wird.Darüber hinaus besitzen Kleingartenanlagen einen höheren ökologischen Wert als etwa öffentliche Parkanlagen, da sie weniger versiegelte Fläche, dafür mehr Pflanzen- und Kleintiervielfalt bieten und somit stärker zur innerstädtischen Biodiversität beitragen. Das Kleingartenareal am Westkreuz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem gleichsam geschlossenen Biotop-Verbund entwickelt – für die Innenstadtlage ist dies ein unschätzbarer Wert (z.B. Vorhandensein der Schwarz-Pappel, die in den Roten Listen der Farn- und Blütenpflanzen bundesweit als gefährdet eingestuft wird)
  • (vgl. auch die Stellungnahme des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. als Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/13937 vom 03. April 2018 über Erhalt der Kleingärten am Westkreuz).Solange die Kleingärten nicht im B-Plan Entwurf gesichert werden, ist deren Erhaltung nicht sichergestellt und damit auch die Erhaltung der besonderen Funktionen für den Naturhaushalt in Frage gestellt. Es besteht somit die Gefahr, dass die Kleingartenflächen in der weiteren Planung zugunsten von anderen, weniger naturnahen Grünflächen aufgegeben werden. Diese Gefahr zeichnet sich bereits jetzt ab, da ein seitens des Bezirks in Auftrag gegebenes planerisches Gutachten die Flächen als „perforierte Gärten“ mit Wegfall aller Kleingärten bis 2030 ausweist
  • (vgl. Präsentation Büro FUGMANN JANOTTA PARTNER (FJP)Daß infolge dieses Entwurfes genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was Ziel des übergeordneten FNP, der diesem B-Planentwurf zu Grunde zu legen ist, nämlich einerseits die besonderen Funktionen für den Naturhaushalt zu erhalten und andererseits durch die Ausweisung einer öffentlichen Parkanlage eine Steigerung der Attraktivität dieses Geländes für die Allgemeinheit zu steigern, soll im weiteren erläutert werden.

1. Erhaltung von Freiflächen und biologischer Vielfalt

  • Die östlichen Flächen im Entwurf des B-Planes sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Dies ist ausdrücklich zu unterstützen. Durch diese Ausweisung der Gleislinse mit ihren waldartigen Strukturen kann z.B. auch das Ziel erreicht werden, bestehende und zukünftige Sommer-Rückzugsgebiete der Fledermäuse zu sichern.

  • Die Flächen westlich der Bahngleise sind als öffentliche und private Grünflächen mit dem Zusatz „Öffentliche Parkanlage“ versehen. Diesem Teil des Entwurfes ist zu widersprechen.Ziel sollte es sein, Freiflächen zu erhalten, unnötige Bodenversiegelung zu beseitigen und die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. In diesem westlichen Bereich liegen eine Vielzahl von Kleingärten und Ruderalflächen. Die heutige Artenvielfalt ist u.a. auch auf die extensive Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen zurückzuführen. Dort befinden sich z.B. dichte Gehölzstrukturen, in denen eine Vielzahl von Vögeln Nistplätze hat. Die als typisch zu bezeichnende Nutzung als Kleingartenflächen in dichter Verzahnung mit Gleisanlagen ist heute prägend für das Landschaftsbild. Diese Flächen sind durch ihre vielfältige Vegetationsstruktur geprägt was nicht zuletzt auf die topografischen Verhältnisse (Geländesprünge von über 5 m) zurückzuführen ist. Die Kleingärten mit ihrem alten Obstbaumbestand sind wiederum nicht nur von Gleisanlagen begrenzt, sondern innerhalb der Gesamtfläche durch verschiedene Brachen bzw. Ruderalflächen geprägt, die teilweise schon waldartige Stufen erreicht haben.
  • Trotz des vorhandenen Zugverkehrs befindet sich auf dem Gelände zwischen der Halenseekurve und der Ringbahn eine Vielzahl unterschiedlicher Vogelarten (u.a. Nachtigallen, Kleiber, Girlitz, Schwanzmeise, Bluthänfling, Klappergrasmücke etc.). Ausweislich der Kartierung und Stellungnahme des Gutachtens von Dipl. Ing. Klaus Raab vom Juni 2018 konnten 30 verschiedene Vogelarten auf dem Gelände festgestellt werden, die alle in der roten Liste der Vögel Berlins aus dem Jahr 2013 als häufig bis mittelhäufig eingestuft werden. Allerdings werden einige der Arten in der Liste für Vögel Deutschlands aus dem Jahr 2016 vom NABU als gefährdet bezeichnet (der Star) oder in eine Vorwarnstufe gesetzt (Bluthänfling, Girlitz und Feldsperling). Die Fläche, auf denen sich die Kleingärten befinden ist daher – und weil sich auf einem relativ kleinen Raum zahlreiche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum finden – als besonders wertvoll bewertet worden.

2. Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion

  • Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für alle Nutzerinnen und Nutzer ist insbesondere durch eine Öffnung und Erschließung des Gebietes für die Allgemeinheit zu erreichen und auch angesichts des Grünflächendefizits für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gebiete geboten. Es kann jedoch nicht darum gehen hier die verschiedenen Nutzungen durch Anwohner*Innen (im Sinne von Kleingärtner*Innen, Parknutzer*Innen o.ä.) „aufzuwiegen“. Ziel muss es sein, Lösungen zu finden um sowohl den Kleingärtner*Innen als auch Spaziergängern und Erholungssuchenden diesen einzigartigen, vielfältigen Freiraum zugänglich zu machen, ohne dabei, aufgrund der topografischen Gegebenheiten, einen zu großen Eingriff in die Natur zu erzeugen, der wiederum an anderer Stelle ‚ausgeglichen‘ werden müsste.Es gilt daher ein intelligentes Miteinander zwischen Bestandsnutzer*Innen einerseits und zukünftigen Nutzer*Innen andererseits zu entwickeln.

    Mit solch einem Entwurf sollte die Basis gelegt werden, damit sich ein neues Bild von Nutzungs- und Pachtvarianten von Kleingärten aktiv entwickeln kann z.B. in direkter Kooperation mit Kindergärten oder -läden.

    Die Einbindung und Erschließung der bestehenden Flächen in einen in Nord-Süd-Richtung gelegenen Grünzug ist zu unterstützen. Dafür sollte insbesondere dem Erholungssuchende Fußgänger die bestehende Durchwegung des Geländes deutlich gemacht werden. Gerade das Nebeneinander von bestehenden Kleingärten einerseits, und naturnah anmutenden Flächen andererseits prägen maßgeblich den Charakter des Geländes und erzeugen die Attraktivität für Erholungssuchende.

  • Bestehende Hindernisse aufgrund der vorhandenen Geländesprünge sollten, wo möglich, behutsam überwunden werden. Dennoch sollte der Charakter des Geländes als ein von in Betrieb befindlicher Gleise umgrenzter Raum erfahrbar bleiben. Unterführungen könnten besser beleuchtet und Wege, wenn notwendig, behutsam verbreitert werden. Dabei sollte aufgrund des enormen Flächenbedarfes wiederum von aufwändigen Brückenbauten bzw. Überbrückungen Abstand genommen werden.Aufgrund der verkehrstechnischen Anlagen sowie der topografischen Gegebenheiten sind kreative, ausgefeilte technischen Lösungen gefragt. Ziel muss es sein, den Eingriff in die Böden durch Baumaßnahme (Brückenfundament, Rampen, Wegebreiten etc.) so gering wie möglich zu halten. Um dies zu erreichen böten sich z.B. Aufzugsanlagen an.Der bestehenden Erholungsfunktion im gegenwärtigen Gebiet wird im Entwurf des B-Planes nicht genügend Rechnung getragen. Im Gebiet befinden sich über 250 Kleingartenparzellen die von einer Vielzahl von Pächtern und deren Familienmitgliedern, Freunden etc. verantwortlich genutzt werden. Diese tragen dazu bei, dass dieses abseits gelegene Gebiet belebt wird und sich beim Besucher trotz der abgelegenen Lage kein Gefühl der Unsicherheit einstellt. Die jahrelangen Pächter*Innen und Nutzer*Innen dieses Gebietes haben einen wesentlichen und für die Allgemeinheit kostenlosen Beitrag zum derzeitigen Bild und Zustand des Gesamtgeländes geleistet. Die zweimalig im Jahr zu vollbringende Gemeinschaftsarbeit in den jeweiligen Gruppen trägt maßgeblich zum Erscheinungsbild der Gemeinschaftsflächen bei, die vom heutigen Besucher auch als ‚naturnah‘ empfunden werden können. Neben den ‚gepflegten‘ Kleingärten einerseits und den Gemeinschafts-flächen andererseits ergibt sich für alle Erholungssuchende schon heute ein abwechslungsreiches Nebeneinander von Kleingartenkultur und naturnahen Kulturflächen die von Verkehrstrassen ‚gefasst‘ sind.

3. Entwicklung Grünfläche und Kosten, insbesondere Folgekosten

Der Aspekt der Erholung ist in diesem wichtigen Verbindungsstück zwischen Lietzensee und Halensee aufgrund der Lärm- und Luftemissionen im Sinne des Spazierens und weniger im Sinne des Verweilens relevant. Deshalb ist insbesondere die Markierung der bestehenden Durchwegung von Bedeutung.

Mit dem Entwurf eines B-Plans sollte vor allem die Voraussetzung geschaffen werden große, bereits bestehende Freiflächen, die heute von einer Vielzahl von Erholungssuchenden aufgesucht werden, zu erhalten bzw. festzusetzen. Die Vernetzung von Grünräumen als solche ist bereits gegeben, da das gesamte Areal durch kleingärtnerische Nutzungen und Ruderalflure und waldartige Strukturen, d.h. durch Vegetation, geprägt ist. Als Entwicklungspotential insbesondere für z.B. fehlende Spielplätze bieten sich vereinzelte Brachflächen an, die aktuell weder für die Natur noch für Erholungssuchende von besonderer Bedeutung sind.

  • Hinsichtlich der Kosten, insbesondere der Folgekosten in Form von Kosten für die Grünpflege, wird infrage gestellt, dass angesichts sinkender Budgets
  • (vgl. Angaben auf der Internetseite des Grünflächenamts Charlottenburg-Wilmersdorf: Halbierung der Mittel von 1990 umgerechnet 3,3 Mio. Euro auf 1,175 Mio. Euro in 2010)
  • die Ausweisung der öffentlichen und privaten Grünflächen allein als Öffentliche Parkanlage sinnvoll ist.
  • Angesichts der aktuellen Wetterlage ist ersichtlich, dass die Pächter der Kleingärten, die im Gebiet des B-Plans liegen, weder Kosten noch Mühen scheuen, um die gärtnerische Vielfalt und somit auch die klimatischen Funktionen zu entwickeln und zu erhalten.Deshalb sollte auch bereits der Entwurf des B-Planes 4-66 die tatsächliche heutige Nutzung als Kleingartenkolonie ausweisen (Kleingärten).

4. Schaffung eines zusätzlichen Bahnhofszugangs für die Anbindung der angrenzenden Stadtquartiere an der Dernburgstraße und Ringbahnstraße /Heilbronner Straße – Durchwegung

  • Es wird bezweifelt, dass die Schaffung des o.g. weiteren Bahnhofszugangs als Anbindung der angrenzenden Stadtquartiere erforderlich ist. Zunächst wird angemerkt, dass hier zwar Zahlen im Raum stehen (jeweils ca. 5.000 Quelleinsteiger bzw. Zielaussteiger pro Tag), hierzu allerdings bisher keine Bedarfsanalyse vorliegt. Zudem muss bei einer Kosten- Nutzenabwägung davon ausgegangen werden, dass diese zu Lasten der Schaffung ausgeht
  • (vgl. Protokoll des Abstimmungsgesprächs BA Charlottenburg und Bahn-Landwirtschaft Charlottenburg vom 15.02.2018).
  • Die östliche Anbindung des Bahnhofes Westkreuz ist bezüglich des Nutzens grundsätzlich in Frage zu stellen. Es handelt sich um einen Umsteigebahnhof. Die Bahnhöfe Charlottenburg einerseits und Halensee bzw. Messe Nord ICC andererseits sind bereits heute gut und barrierefrei zu erreichen.Darüber hinaus stellt insbesondere die, in diesem B-Plan Entwurf explizit nicht dargestellte, doch implizierte Planung einer südlichen Durchwegung von der Ringbahnstraße zur Rönnestraße ein erhebliches Problem dar und wird als nicht erforderlich angesehen.
  • Es liegt bisher keine Machbarkeitsstudie dazu vor, wie sowohl die Bauwerke (Brücke, Tunnel) derart erstellt werden können, dass sich ein rechtmäßiger Zustand ergibt. Die Bahn baut die Brücke am östlichen Ende des Bahnsteigs auf Bestellung des Landes Berlin nur dann, wenn nicht nur die nördliche, sondern auch die südliche Anbindung hergestellt wird. Für letztere fehlt nach aktuellem Stand eine Machbarkeitsstudie. Zusammengenommen fehlen auf der einen Seite verlässliche Zahlen einer Bedarfsanalyse und auf der anderen Seite eine Machbarkeitsstudie für die südliche Anbindung, so dass eine Kosten-Nutzenabwägung nicht verlässlich vorgenommen werden kann.
  • Darüber hinaus sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass eine erforderliche Breite des Weges von der Ringbahnstraße zum Westkreuz bei Nutzung des Tunnels an der Halenseekurve für die barrierefreie (!) Nutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger im Gegenverkehr (!) nicht erreicht werden kann und sich damit als unzulässig darstellt. Eine entsprechende Planung in Verlängerung der geplanten Brücke, ausgehend von der Ringbahnstraße, sieht aber das Gutachten von FUGMANN JANOTTA PARTNER (FJP) derzeit vor. Dies wäre jedenfalls bei der nachfolgenden Planung zu berücksichtigen.

5. Fazit:

Die geplante, wenn gleich in diesem ersten Entwurf nicht dargestellte Einbindung des Bahnhofes Westkreuz mittels eines östlichen Zugangs erzeugt ungewollte Nebeneffekte, insbesondere dann, wenn man, wie im Entwurf des B-Plans angegeben, nur eine öffentliche Parkanlage vorsieht. Die Nutzung durch Kleingärten beinhaltet zugleich eine von sich selbst ergebende soziale Kontrolle dieses Bereiches. Ohne die kostenlose Präsenz der Kleingärtner*Innen geht die ordnende Wirkung verloren und das heute noch bestehende sichere Gefühl, dass Erholungssuchende auf dem Gesamtgelände verspüren, ist demzufolge durch diese strukturelle Maßnahme gefährdet.

Die Vernetzung und Öffnung von bestehenden Freiräumen ist vorbehaltlos zu unterstützen. Fraglich ist, ob diese Öffnung gleichzeitig mit dem Verlust von Kleingartenflächen einhergehen muss. Vielmehr komme ich zu dem Schluss, dass gerade die kostenlose Bewirtschaftung und Pflege eines Großteils dieser topografisch interessant eingebetteten Flächen durch die Kleingärtner*Innen inklusive ihrer extensiven Pflege, von Teilflächen erst zu diesem einzigartigen und für Mensch und Natur schützenswerten Freiflächengebiet geführt hat. Die hervorgehobenen und so wichtigen klimatischen positiven Auswirkungen für die angrenzenden Stadtquartiere müssen erhalten bleiben. Insbesondere in diesem Sommer zeigt sich, wie wichtig das Engagement der Kleingärtner*Innen ist. Das Ergebnis dieses Zusammenspiels von Mensch und Natur innerhalb der Stadtlandschaft, das schon heute von einer Vielzahl von Besucher*Innen genutzt und als solches in seiner Erholungsfunktion geschätzt wird, gilt es kleinteilig, wie am Beispiel der Vergabe freiwerdender Parzellen an interessierte Vereine aus dem sozialen Bereich aufgezeigt wurde, fortzuentwickeln und aufzuwerten um somit dauerhaft die positiven Auswirkungen auf Mensch und Natur zu erhalten.

Aufgrund der aufgezeigten negativen Auswirkung auf den Naturhaushalt, der entstehenden Folgekosten sowie sozialen Folgen einerseits und um das Bild von Kleingärten zukunftsweisend entwickeln zu können andererseits sollte bereits in diesem Entwurfsstadium im B-Plan die Darstellung als „private Dauerkleingärten“ ebenfalls gewählt werden. Zugleich würde somit der ‚übergeordneten‘ Darstellung als öffentliche und private Grünflächen Rechnung getragen.“

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