Senioren-/innen Bezirksversammlung am 26.11.2018 Antrag Nr.14

Antrag
zur 10. Seniorenbezirksversammlung Charlottenburg-W
ilmersdorf am 26.11.2018
Dauerhafte Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen im
neuen Kleingartenentwicklungsplan
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür
einzusetzen, dass die landeseigenen Kleingartenflächen im Bezirk im neuen
Kleingartenentwicklungsplan eine Einstufung bei 1 „(dauerhaft gesicherte Kleingärten“)
oder bei 2 („dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf“) erhalten.
Begründung:
Viele Kleingärtner*innen, viele Bewerber*innen um einen Kleingarten und auch viele
Besucher*innen der öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen befinden sich im
Seniorenalter und haben ein großes Interesse an deren Erhalt.
Der Beschluss der BVV vom 14.7.2016 beinhaltet dieZustimmung zum Bürgerbegehren,
in dem das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, „die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich
aufzuheben“. Sie sind „sind von jeglicher Bebauungauszunehmen und fürkommende Generationen dauerhaft zu bewahren“ (Drucksache – 1699/4).
Derzeit liegt ein Vorschlag für einen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans dem Senatzur Entscheidung vor, der dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Dieser Vorentwurf siehtvor, dass einige landeseigene Kleingartenanlagen bei 3 („längerfristige
Nutzungsperspektive“) und 4 („bauliche Entwicklung“) eingeordnet werden und damit
kürzer oder längerfristig einer Umnutzung zugeführt werden sollen.
Dies betrifft vor allem zahlreiche Anlagen im dicht besiedelten Teilbezirk Wilmersdorf,
insbesondere rund um den übernutzten Volkspark. Diese ermöglichen wohnungsnahes
Gärtnern und Erholung, sind äußerst beliebt, wie auch lange Bewerbungslisten zeigen, sie
sind öffentlich zugänglich, machen auch weitere Angebote für die Öffentlichkeit und sind
Orte der Artenvielfalt, an der sich viele Menschenerfreuen.
Der Verlust dieser Kleingartenanlagen würde eine bedeutsame Verschlechterung der
Lebensqualität der Menschen, die in der Umgebung wohnen, bedeuten, darunter viele
ältere Menschen. In deren Interesse sollte die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen,
die Klima- und Luftqualität sowie die Artenvielfalt nicht verschlechtert werden.
Dezember 6, 2018

Schlagwörter: Kleingarten

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