Senioren BV 2018

Dr. Gabriele Gutzmann Nr. 14
Antrag
Dauerhafte Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen im neuen Kleingartenentwicklungsplan
25
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Nachlese zur Senioren BV am 26.11.2108 —-> erstellt März 2019
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die landeseigenen Kleingartenflächen im Bezirk im neuen Kleingartenentwicklungsplan eine Einstufung bei 1 „(dauerhaft gesicherte Kleingärten“) oder bei 2 („dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf“) erhalten.
Begründung:
Viele Kleingärtner*innen, viele Bewerber*innen um einen Kleingarten und auch viele Besucher*innen der öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen befinden sich im Seniorenalter und haben ein großes Interesse an deren Erhalt.
Der Beschluss der BVV vom 14.7.2016 beinhaltet die Zustimmung zum Bürgerbegehren, in dem das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, „die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der
Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben“. Sie sind „sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für
kommende Generationen dauerhaft zu bewahren“ (Drucksache – 1699/4).
Derzeit liegt ein Vorschlag für einen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans dem Senat zur Entscheidung vor, der dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Dieser Vorentwurf sieht vor, dass einige landeseigene Kleingartenanlagen bei 3 („längerfristige Nutzungsperspektive“) und 4 („bauliche Entwicklung“) eingeordnet werden und damit kürzer oder längerfristig einer Umnutzung zugeführt werden sollen.
Dies betrifft vor allem zahlreiche Anlagen im dicht besiedelten Teilbezirk Wilmersdorf, insbesondere rund um den übernutzten Volkspark. Diese ermöglichen wohnungsnahes Gärtnern und Erholung, sind äußerst beliebt, wie auch lange Bewerbungslisten zeigen, sie sind öffentlich zugänglich, machen auch weitere Angebote für die Öffentlichkeit und sind Orte der Artenvielfalt, an der sich viele Menschen erfreuen. Der Verlust dieser Kleingartenanlagen würde eine bedeutsame Verschlechterung der Lebensqualität der Menschen, die in der Umgebung wohnen, bedeuten, darunter viele ältere Menschen. In deren Interesse sollte die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen, die Klima- und Luftqualität sowie die Artenvielfalt nicht verschlechtert werden.
Beantwortung StR Schruoffeneger
Nach dem aktuellen Sachstand wird der ganz überwiegende Teil der landeseigenen Kleingartenanlagen erhalten bleiben. In die Kategorie „4 – bauliche Entwicklung von Kleingärten“ fallen lediglich die Flächen, die für einen Neubau der Rudolph-Wissell-Brücke benötigt werden. Diese machen weniger als 1% der Kleingartenfläche im Bezirk aus. In die Kategorie „3 – längerfristige Nutzungsperspektive“ fallen 6,3% der Kleingartenfläche. Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan als Bauflächen vorgesehen bzw. es besteht ein Baurecht auf diesen Flächen. Auf diesen Flächen soll dennoch die 2020 auslaufende Schutzfrist um 10 Jahre bis zum Jahr 2030 verlängert werden! Alle anderen landeseigenen Kleingartenflächen sind in den Kategorien 1 und 2, wie es der Antrag fordert.
ABSTIMMUNG
Annahme des Antrags: mehrheitlich
Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen
Bericht in der MoPo
Berliner Kleingärten

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen
Bericht in der MoPo
Berliner Kleingärten sind bis 2030 sicher
Der Senat verlängert den Schutz für 6600 Parzellen auf Landesflächen. Die Garantie gilt aber nicht für 5000 weitere Grundstücke.
https://www.morgenpost.de/berlin/article215745293/Berliner-Kleingaerten-sind-bis-2030-sicher.html

 

März 26, 2019

Schlagwörter: Kleingarten

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