Grundsatzvereinbarung zur Nachnutzung des Rangierbahnhofs Pankow: Vorbild eines Vertrages zwischen Deutscher Bahn und Senat/Bezirk für den Rangierbahnhof Charlottenburg?

Entwicklung eines vitalen, lebendigen Quartiers

Aus der Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und des Bezirksamtes Pankow von Berlin besteht die Notwendigkeit und Chance zugleich, an diesem Ort Stadt nachhaltig fortzuentwickeln, die Barriere Bahn zu überwinden, die Stadt räumlich, funktional und sozial zusammenwachsen zu lassen.

Es soll ein neues, vitales und lebendiges Quartier entstehen, das in Einklang mit den zwischen Senat und Bezirk abgestimmten stadtplanerischen Zielstellungen, den Nutzungsvorstellungen der Eigentümerin Krieger Grundstück GmbH (KGG) und durch eine Abwägung unterschiedlicher wirtschaftlicher, kultureller, sozialer Interessen und Sichtweisen steht.

Das 33 ha große Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow befindet sich im Bezirk Pankow von Berlin und in peripherer Lage der „Berliner Mitte“. Die stadtplanerische Entwicklung dieses Areals im Berliner Stadtgefüge ist von gesamtstädtischer Bedeutung.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Pankow von Berlin und die Krieger Handel SE haben eine Grundsatzvereinbarung zur Nachnutzung des Rangierbahnhofs Pankow abgeschlossen.

Grundsatzvereinbarung zur Nachnutzung des Rangierbahnhofs Pankow

 

Oktober 8, 2018

Schlagwörter: Bezirksamt, Deutsche Bahn, Senatsverwaltung, Stadtentwicklung, Westkreuz, workshop

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