Projekt Duchwegung der Westkreuzkolonie zum S-Bhf Westkreuz (Einwohnerfrage BVV Mai 2018)

3. EinwohnerfrageJoachim Neu

Projekt Duchwegung der Westkreuzkolonie zum S-Bhf Westkreuz

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten, die vom Land Berlin bezahlt werden und in welchem Haushaltstitel sind selbige vermerkt?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Anbindung an den S-Bhf, Westkreuz von der DB ausgeführt aber von dem Land Berlin bezahlt, und in welchem Haushaltstitel sind diese aufgeführt?

 

  1. Mit welcher Zeitverschiebung und (ungefähren) Erhöhung der Kosten –  nach dem gegenwärtigen Stand – ist auf Grund der zahlreichen Zeitverschiebungen in der Ausführung – sowohl auf Bezirks- als auch auf Landesseite ca.zu rechnen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

Antwort zu Frage 1:

 

Grundsätzlich wird planerisch unterschieden zwischen:

 

  1. den Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße zum neuen zweiten

Zugang am Bahnhof Westkreuz und

  1. der Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße

 

Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird entsprechend einer getroffenen Vereinbarung zwischen den Behörden 2/3 der Gesamtkosten für die Nord- und Südzuwegung übernehmen (diese Vereinbarung betrifft die Anlage der Zuwegungen selbst – ohne Kosten, die für das Brückenbauwerk an der Ringbahn- / Lützenstraße vorgesehen sind). Der dortige Haushaltstitel ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Haushaltsjahr 2018 sind Kosten in Höhe von 300.000,00 € in den Bezirkshaushalt eingestellt (Kap. 3810, Titel 71684).

 

Zu 2.: Kosten für das Nutzungs- und Erschließungskonzept, wozu auch die Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße zählt, wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt.

 

(s. auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) zum Thema Erhalt der Kleingärten am Westkreuz (Drs. 18/13937).

 

Antwort zu Frage 2:

 

Hierüber liegen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin keine Kenntnisse vor.

 

Antwort zu Frage 3:

 

Gemäß derzeitigem Kenntnis- und Planungsstand ist die Inbetriebnahme der Personenüberführung und der nördlichen Zuwegung am neuen 2. Zugang des Bhf. Westkreuz für 2021/22 geplant. Die Realisierung der südlichen Zuwegung soll 2025 folgen.Zu den Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Angaben gemacht werden.Die Durchwegung von der Ringbahn zur Rönnestraße zählt zum Nutzungs- und Erschliessungskonzept für den Westkreuzpark mit mittel- bis langfristigem Realisierungshorizont.Kosten hierzu wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt, vgl. Frage 1, Pkt. 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

Kommentar JN: Ganz nach dem Motto „Die Welt gehört uns, aber was sie kostet wissen wird nicht“

 

Auf dieser Basis wird in Berlin – und nicht nur am Westkreuz – gebaut.Ich sag mal voraus, so wird das gar nichts, vor allem werden die angesagten Termine nicht einzuhalten sein.

Den Bezirkshaushaltstitel von vorgelegten 300 00 euro in 18/19 sollte die Politik lieber für die Reparatur der kleinen Kaskade im Lietzenseepark ausgeben.Denn denen wurden gerade in gleicher Höhe die Summe gestrichen.

 

Juni 19, 2018

Schlagwörter: Anwohner, Bauen, Bezirksamt, Bürger, Durchwegung

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