Herr Müller, Verwaltungsjurist und ehemals Baustadtrat und Bürgermeister, war für den Wirtschaftsssenator tätig, hat die Verträge mit der Reichsbahn entworfen und verhandelt :
Er meint, dass die Kommune (der Bezirk) vor Eintragung ins Grundbuch eine Möglichkeit hat, diese zu stoppen, weil der Käufer eine Negativbescheinigung braucht, die das Bezirksamt ausstellen muss, also eine Erklärung unterschreiben, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht
Das ist dann genau die Stelle, an der sie dem Käufer den Kauf unattraktiv machen kann, da er seine neue Nutzung nicht durchführen kann.
Außerdem muss der Bebauungsplan mit einer neuen Nutzung nicht nur durch das Bezirksamt, sondern auch durch die BVV legitimiert werden. Damit hat der Bezirk es in der Hand, ob die Spekulation des Käufers aufgeht.
Insofern besteht keine Gefahr, wenn alle im Bezirksamt auf einer Linie liegen und niemand das Vorhaben Grünfläche blockiert.
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