Nachbarschaftshaus am Lietzensee nicht gerettet – aber im „Wartestand“ (update2)

Tagesspiegel

s.a.Bericht „Im Westen Berlins“  (MoPo)

Einladung

24 Jahre Nachbarschaftshaus am Lietzensee  – Wir sagen Tschüss!

Am Dienstag, 12.12.2017, 17 Uhr

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf schließt das Nachbarschaftshaus am Lietzensee zum 31.12.2017 aufgrund von Sanierungsarbeiten. Trotz des großen Protestes und Bittschreiben vieler Bürgerinnen und Bürger konnten wir die Schließung nicht abwenden! Das Bezirksamt hat unserem Verein leider keine adäquate Immobilie zur Fortführung unserer Arbeit anbieten können. Wir werden das Haus also räumen müssen mit all seiner Ausstattung, die unser Verein nun zum Verkauf anbieten wird! Nach den letzten Aussagen unseres Vermieters Bezirksstadtrat Carsten Engelmann, wird die Sanierung seiner Einschätzung nach 9 Monate dauern. Das Bezirksamt will wohl mithilfe eines  Ausschreibungsverfahrens einen neuen Träger finden, der das Haus mit Angeboten für verschiedene Generationen bei gleichzeitigem Ausbau der Angebote für Senioren betreibt.

Wir möchten uns verabschieden und laden Sie herzlich ein. Wenn Sie ein Getränk oder einen Salat o. Ä. spenden möchten, würden wir uns freuen! Geben Sie uns dann bitte einfach Bescheid.

Vielen Dank!

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Annette Tafel

 

 

Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V.

Stadtteilzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf

Herbartstr. 25, 14057 Berlin

Tel +49 (0) 30 / 30 30 65-0   Fax +49 (0) 30 / 30 30 65-29

www.nbh-lietzensee.de

Geschäftsführerin: Annette Tafel

__________________________________________________

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Vereinsregister-Nr.: 21746 Nz

 

November 18, 2017

Schlagwörter: Bezirksamt, Unterstützung
  • 5.Einwohnerfrage Joachim Neu November BVV

    Entmietung des Nachbarschaftshauses am

    Lietzensee

    Der Stadtrat dringt ohne Unterlaß auf die Übergabe des Hauses an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung.Wie kann das sein, wo die Stiftung lt.Satzung nur zu Altenhilfe befugt ist, somit jegliche Nutzung des Hauses (wie bisher gegeben) in der intergenerationalen Nutzung nicht in Frage kommt und wo sollen diese bisherigen Nutzergruppen verbleiben?

    Beleg:Satzung (Zitat)

    Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.

    Der Stadtrat erhebt zu allen Anläßen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger.Welche sind diese und wie kann er selbige nachweisen?

    Wie soll der bisherige Träger, nach dem Verlust des Hauses, der Möbel, der ihn tragenden Gruppen sowie der absehbaren Auflösung des Vereins, nach ca. einem Jahr in einem vom Stadtrat favorisierten Interessenbekundungsverfahren eine Bewerbung erfolgreich bestehen?

    Sehr geehrte Frau Hansen,

    die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

    1. Der Stadtrat dringt ohne Unterlass auf die Übergabe des Hauses an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung. Wie kann das sein, wo die Stiftung laut Satzung nur zu Altenhilfe befugt ist, somit jegliche Nutzung des Hauses (wie bisher gegeben) in der intergenerationalen Nutzung nicht in Frage kommt und wo sollen diese bisherigen Nutzergruppen verbleiben?

    Beleg: Satzung (Zitat)

    Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.

    Die Satzung der Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist mir als Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung bekannt. Ich habe mich mit der Frage der Satzungskonformität bezüglich einer möglichen Nutzung des Hauses an der Herbartstraße 25 durch die Wilmersdorfer Senioren-stiftung im Zusammenhang mit der Konzept-entwicklung für den zukünftigen Betrieb beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Anmietung eines Hauses und die Untervermietung von Räumen im Grunde der Satzung nicht widersprechen.

    In der Satzung ist der Stiftungszweck „Altenhilfe“ verankert. Der Schwerpunkt, den ich mit den zukünftigen Angeboten im Hause verortet sehen möchte.

    Altenhilfe ist auch Freizeitarbeit und hat traditionell eine generationsübergreifende Komponente, d.h., gerade das Miteinander der Generationen bei gemeinsam wahrgenommen Angeboten ist das, was die Lebendigkeit sozialkultureller und multikultureller Arbeit ausmacht.

    Insofern teile ich Ihre Bedenken nicht.

    Wenn Sie nach dem Verbleib der bisherigen Nutzergruppen fragen, kann ich Ihnen das, was ich bereits mehrfach, vielerorts und auch unter Ihrer Anwesenheit bereits gesagt habe wiederholen: den Gruppen, die derzeit Angebote im Haus durchführen, soll nach Sanierung des Hauses und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten die Gelegenheit gegeben werden, sofern Sie dies wünschen, wieder Räume im Haus zu nutzen.

    2. Der Stadtrat erhebt zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger. Welche sind diese und wie kann er selbige nachweisen?

    Wenn Sie behaupten, ich erhebe zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger, dann weise ich dies ausdrücklich zurück.

    Ich habe nichts gegen berechtigte, konstruktive Kritik, niemand ist unfehlbar. Ich habe aber etwas gegen Polemik, Unwahrheiten, haltlose Verdächtigungen und eine herabwürdigende Art und Weise über jemanden zu sprechen oder zu schreiben, anstatt mit ihm ins Gespräch zu gehen.

    3. Wie soll der bisherige Träger, nach dem Verlust des Hauses, der Möbel, der ihn tragenden Gruppen sowie der absehbaren Auflösung des Vereins, nach ca. einem Jahr in einem vom Stadtrat favorisierten Interessenbekundungsverfahren eine Bewerbung erfolgreich bestehen.

    Sehr geehrter Herr Neu, die Antwort auf diese Frage muss ich Ihnen schuldig bleiben, denn ich kann nicht in die Zukunft sehen.

    Ob sich ein Träger in einem wie auch immer gestalteten Auswahlverfahren durchsetzen kann, wird sich zeigen, wenn die Unterlagen aller interessierten Bewerberinnen und Bewerber auf dem Tisch liegen, ausgewertet und gegeneinander abgewogen werden.

    Ich vertrete als Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit nicht die Individualinteressen eines Trägers sondern ich suche immer nach der besten Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger und das werde ich auch in dieser Sache tun.

    Erfolgreich wird der bestehen, der das beste und passende Angebot macht und der mit seiner Arbeit verspricht, dass das Haus an der Herbartstraße 25 nach der Sanierung wieder im Mittelpunkt der sozialkulturellen und multikulturellen Arbeit in unserem Bezirk steht.

    Mit freundlichen Grüßen

    carsten engelmann

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