Kleingärtenausverkauf? – das Weihnachtsessen als Henkersmahlzeit?

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,​

in eine geheime Beratung zog sich der BVV-Stadtentwicklungsausschuss zurück und schickte Zuhörer hinaus, nachdem am Mittwoch durchgesickert war, dass die Verwaltung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) den Wohnungsbau auf Kleingartenanlagen prüft beziehungsweise prüfen lassen will.

Ein entsprechendes Schreiben soll vor rund zwei Wochen beim Bezirksamt eingegangen sein.

Noch am heutigen Freitag hat es Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Von Begehrlichkeiten auf die Kolonien „Hohenzollerndamm“, „Mannheim“ und „Wiesbaden“ sprach eine Seniorenvertreterin im ersten, noch öffentlichen Sitzungsteil.

Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) kündigte an, er wolle zunächst in einem kurzen „Zwischenbericht“ antworten, dass man vor allem am Hohenzollerndamm „kein Potenzial“ für Bebauungen sehe. Von anderen Bezirkspolitikern war später zu hören,die BVV werde voraussichtlich auf der Erhaltung aller Kolonien bestehen.

Die Senatsverwaltung hatte den Stadtrat wohl gebeten, den Ausschuss noch nicht zu informieren. Schruoffeneger tat das zwar trotzdem, aber eben nur im vertraulichen Teil. Ich rechne damit, dass spätestens in der nächsten BVV-Sitzung am 18. Januar mehr bekannt wird.

Bauflächen sucht Lompscher nicht nur in der City West. Laut ihrer Sprecherin Petra Rohland strebt die Senatorin eine „Kooperationsvereinbarung zum Wohnungsneubau“ mit allen Berliner Stadtteilen an. Nach Gesprächen mit Bezirksbürgermeistern und Stadträten beginne nun die Phase, in der „man sich auf etwas einigen muss“.

TSP

 

Kommt es am 18.Januar in der BVV  zum „Sturm auf das Rathaus?“

 

ich erinnere an den BVV Beschluß „Bürgerbegehren zum Erhalt bezirklicher Grünflächen“

(es bleibt das Problem, dass es sich  häufig um Kleingärten auf Privateigentum handelt,die bebaut werden sollen.

Ein Mittel wäre das Vorkaufsrecht.Da wird Sen Stadt gerne kaufen, doch dann selbst bauen bzw. bebauen lassen -sprich mittels der städtischen Wohnungsgesellschaften)

So stehen auch die Westkreuzparkparzellen im nördlichen Dreieck weiterhin ungesichert, da vom FNP Änderungsverfahren ausgeklammert.D.H.auch hier könnte ein Investor dem Bundeseisenbahnvermögen Bauland abkaufen.Wie wird sich dann Fr.Lompscher verhalten?

„Und so sehen wir betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen“

 

 

BA-Beschlussprotokoll vom 16. Februar 2016

193. Sitzung

 

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 326

Öffentlich!

1.1 Das Bezirksamt beschließt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt bezirklicher Grünflächen.

1.2 Das Bezirksamt stellt die Bindungswirkung eines dem Bürgerbegehren entsprechenden Bürgerentscheids wie folgt fest: Der angestrebte Bürgerentscheid hätte die Bindungswirkung eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gem. § 12 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 BezVG. Eine Vollzugspflicht wird für das Bezirksamt dadurch nicht begründet.

1.3 Die planungsrechtliche Sicherung von Grünflächen (im Sinne der Fragestellung), die sich im Privateigentum befinden und rechtlich die Qualität von Baugrundstücken haben, kann Entschädigungsansprüche auslösen; die Höhe der Entschädigung wäre im Zuge der Bauleitplanung in jedem Einzelfall zu ermitteln und kann sehr unterschiedliche Größenordnungen erreichen.

 

 

 

BA-Beschlussprotokoll vom 07. Juni 2016

206. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 344

Öffentlich!

3. Beschlussentwurf:

1. Das Bezirksamt beschließt gem. § 45 Abs. 8 BezVG, dass das Bürgerbegehren „Erhalt bezirklicher Grünflächen“ zustande gekommen ist.

2. Das Bezirksamt unterrichtet hierüber gem. § 45 Abs. 8 BezVG unmittelbar die BVV.

Das Bezirksamt beschließt die Vorlage einstimmig.

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,​

Dezember 22, 2017

Schlagwörter: Kleingarten, Natur, Transparenz, Unterstützung

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