Henrik Wähnert (Kleingärtner)

Das Gerücht mit der Westkreuz-Brache als Faustpfand für den Zuschlag für’s ICC mit Gliens möglichem Nutzungskonzept mit Hotel auf Parkhaushöhe finde ich gar nicht so abwegig, auch wenn es keinen belastbaren Beleg dafür gibt. Vielleicht klappt’s ja auch ohne Faustpfand und die Brache kann in Zukunft mit der neuen Anbindung/Zuwegung des Bahnhofs Westkreuz als neuer privater, hoteleigener, drogen- müll- und vandalismusfreier, bewachter und sicherer Golf- und Fitnesspark fußläufig und direkt vom neuen Hotel aus erreichbar sein? Ich könnte mir dazu noch vorstellen, dass das Aspria (Aufnahmegebühr und Beitrag nur auf Anfrage) nicht abgeneigt wäre, mit einzusteigen? Dazu passte sogar der angestrebte grüne B-Plan. Und die Parkgegner müssten sich nicht länger vor den skizzierten üblen Folgen eines öffentlichen „Penner-Parks“ fürchten. Dufte, oder?

Bahnflächen für verkehrliche Nutzungen sichern und freigestellte Bahnflächen für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung nutzen.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 Folgendes beschlossen:

„Der Senat wird aufgefordert, derzeit ungenutzte Bahnflächen in seine strategische Stadtentwicklungsplanung einzubeziehen.

• Alle in Berlin befindlichen Bahnflächen sollen in einem öffentlich zugänglichen Kataster erfasst, kartiert und veröffentlicht werden; ggf. wird aus rechtlichen Gründen auf die Angaben zum Eigentümer verzichtet.

• Mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Deutschen Bahn AG ist eine Vereinbarung zum Umgang mit Plänen zur Stilllegung, zur Entwidmung und zum Verkauf von Bahnflächen abzuschließen.

• Bei der angezeigten Absicht zur Entwidmung von Bahnflächen soll über die Frage, ob Eisenbahnflächen nicht mehr zum Zwecke des Bahnbetriebes benötigt werden, Einvernehmen zwischen EBA und Land Berlin hergestellt werden. Die Bezirke sind frühzeitig über geplante Entwidmungen zu informieren und um Stellungnahme zu bitten.

• Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer vorausschauenden Liegenschafts- politik stets den Ankauf entwidmeter Bahnflächen – auch aus strategischen Gründen der Bevorratung zur Erfüllung der Aufgaben Berlins in absehbarer Zeit (insbesondere der sozialen Wohnraumversorgung, der Errichtung sozialer Infrastruktur, des Abbaus von Defiziten in der Grün- und Freiflächenversorgung) – zu prüfen. Bei positivem Ergebnis soll das Land Berlin vom gezielten Ankauf oder von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Die Bezirke sind in die Nutzungs- prüfung einzubeziehen und für den Fall, dass bezirkliche Nutzungen realisiert werden sollen, beim Ankauf der Flächen finanziell zu unterstützen.

• Mit der Entwidmung von Bahnflächen sollen das Land Berlin und die Bezirke ihre Planungshoheit dahingehend nutzen,
– die betreffenden Flächen auf ihre Nutzung für verkehrliche Zwecke hin zu überprüfen und gegebenenfalls planerisch zu sichern;
– einen Beitrag insbesondere zur Beseitigung von Defiziten in der grünen und sozialen Infrastruktur sowie zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit Problemen in der Wohnraumversorgung zu leisten;
– die Stadtöffentlichkeit frühzeitig und umfassend über die gesetzlichen Pflichten hinaus zu informieren und zu beteiligen, etwa in Ideenwerkstätten, Planungs- beiräten und Zwischennutzungsprojekten etc.;
– in städtebaulichen Verträgen die Umsetzung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung durch verbindliche Auflagen zur sozialen und ökologischen Stadtentwicklung standortangemessen sicherzustellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmalig bis zum 15.04.2018 und künftig jährlich zu berichten.“

Dezember 13, 2018

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