MHV-Mitgliederversammlung: Fr., 29.03.2019 um 18:00 Uhr in der Aula der Lietzensee-Grundschule in der Witzlebenstraße 34.
BahnLandwirtschaft UBZ Charlottenburg
s. §11 satzung abs.5 MV Teilnahme
Muß die Satzung geändert werden, sollte es der Investor erzwingen können?
„Meine Einschätzung zur Satzung ist, dass diese nicht geändert werden muss. Die Bahn-Landwirtschaft pachtet die Flächen mit dem Generalpachtvertrag vom Eigentümer. Das ist normalerweise die Bahn. Der Generalpachtvertrag wird bei Verkauf des Geländes vom neuen Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Ich habe vor einiger Zeit ein Angebot bei einem Makler gefunden, der ein Bahngelände mit BLw-Kleingärtnern angeboten hat, wo auch gleich der Generalpachtvertrag beigefügt war. Die Gärtner haben Unterpachtverträge mit der Bahn-Landwirtschaft. An der Verwaltung durch die Bahn-Landwirtschaft ändert sich also bei Eigentümerwechsel zunächst nichts, bis der Generalpachtvertrag gekündigt wird.“
Henrik Wähnert Gruppe 10
https://www.blw-aktuell.de/sites/default/files/berlin/Satzung_der_Bahn-Landwirtschaft_Bezirk_Berlin_e.V.pdf
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