Es ist soweit: Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Westkreuz/Heilbronnerstraße 11.9 bis 13.10.17

Flächennutzungsplanung Berlin

Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle FNP-Änderung Online

Referat I B – Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte

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Veröffentlichung am 1.9.2017 im Amtsblatt für Berlin:
Änderung des Flächennutzungsplans Berlin
in einem Teilbereich
– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
Bekanntmachung vom 22.08.2017 – SenStadtWohn I B 12 –
Telefon: 9025 – 1349 oder 9025 – 0, intern 925 – 1349
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat beschlossen, den Flächennutzungsplan
Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am
9. Juni 2016 (ABl. S. 1362), in einem Teilbereich zu ändern.
Gemäß § 3 Abs.1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geän-
dert worden ist, in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
(AGBauGB) in der Fassung vom 07. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), ist die Öffentlichkeit an der Aufstellung des Flächennutzungsplans
zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung ei-
nes Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu
unterrichten. Eingebrachte Stellungnahmen und Vorschläge fließen in die Überarbeitung der Planun-
gen ein.
Während der frühzeitigen Beteiligung liegen die bisher verfügbaren Ergebnisse der Umweltprüfung
sowie weitere umweltbezogene Informationen u.a. aus Landschaftsprogramm und Umweltatlas zur
Einsicht aus.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt für folgen-
den Teilbereich:
– Charlottenburg-Wilmersdorf –
Westkreuz / Heilbronner Straße
(04/16)
(Flächen im Bereich S-Bahnhof Westkreuz und angrenzender Bahnanlagen sowie beiderseits der
Bahn zwischen Stuttgarter Platz, Rönnestraße und Heilbronner/Gervinusstraße)
Sicherung von Grünflächen zur besseren Vernetz
ung von Stadtquartieren und Freiräumen, Qualifi-
zierung der Bauflächen südlich der Bahn
(Einleitungsbeschluss vom 26.05.2016, ABl. S. 1314)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
in der Zeit vom
11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017
durchführen.
Die Planunterlagen und Begründungen können eingesehen werden bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (Mitte), Montag bis Freitag von
08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 18.00 Uhr; bei Gesprächsbedarf wird um Terminvereinba-
rung gebeten, unter Telefon 9025-1377 / 1383 oder den auf den Änderungsblättern verzeichneten
Rufnummern der jeweiligen Bearbeiterinnen/Bearbeiter.
Es besteht auch die Beteiligungsmöglichkeit über das Internet unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp
Ihre Stellungnahme sollte uns
bis zum 13. Oktober 2017
erreichen. Bitte beachten Sie diese Frist,
da später eingehende Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Bürgerbeteiligung

 Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht eine Umstellung auf Grünfläche vor. Die Pläne dafür werden demnächst öffentlich ausliegen. Im Beteiligungsverfahren ist mit Gegenwind von Seiten des Eigentümers, der Investoren für Wohnungsbau und auch von der FDP-Fraktion der BVV zu rechnen. Positive und unterstützende Stimmen zur geplanten Umstellung des Flächennutzungsplans sollten nun von Bürgerinnen und Bürgern – also Anwohnern und Kleingärtnern – laut werden. Die Beteiligung ist online unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/buergerbeteiligung/index.shtml möglich.

Bezirksausschuß

Im Ausschuss für Straßen- und Grünflächen wird man sich in den nächsten Sitzungen voraussichtlich mit der Aufteilung zwischen Park- und Kleingartenflächen befassen. Sitzungstermine sind hier zu finden: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/si018.asp?GRA=61

 Planungshoheit der Senatsverwaltung

 SenStadt beansprucht die Planungshoheit gegenüber privaten Eigentümern und Investoren  u.a.auch am Westkreuz.
 Noch gibt es jedoch Lücken: der Antrag des Bezirkes auch das nördliche Gelände (Eigentümer: Bundeseigentumsvermögen – (BEV) auf Grün im FNP zu stellen, wurde von Sen Verkehr bisher abgelehnt. Begründung wahrscheinlich: Sicherung von Flächen für den Umbau der StadtautobahnA100 am Autobahndreick Funkturm.
In den Einwänden, sollte daher auf diese Ablehnung Bezug genommen und auch hier eine FNP Änderung begründet eingefordert werden.

Stellungnahmen

Ein Appel: die abgegebenen Einwände sollten an JavaScript is required als Kopie geschickt werden, damit eine Übersicht gegeben ist und (auch ohne namensnennung) möglicherweise eine veröffentlichung auf dieser webseite stattfinden kann.
September 3, 2017

Schlagwörter: Abgeordnetenhaus, Naturschutz, Stadtentwicklung
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