Einwohnerfrage und -antworten zum B-Planverfahren Westkreuz/Heilbronnerstr. 4-66

8. EinwohnerfrageJoachim Neu

B-Planentwurf 4-66 (Westkreuz/Heilbronnerstr.)

(Schriftliche Beantwortung)

 

 

  1. Aus welcher Begründung heraus, sind -außer einer Planskizze mit unterlegten bisher bestehenden Kleingärten- keinerlei textliche Unterlagen (besonders das Gutachten von F/J/P als Ergebnis aus der Workshopreihe) beigefügt worden ?

 

  1. Welche Größenordnung hatte die Beteiligung der Einwohnerschaft, welche positive bzw. negative Grundorientierung der Einwender zum  B-Planentwurf sind eingebracht worden und wo werden die Ergebnisse für die Öffentlichkeit veröffentlicht werden ?

 

  1. Wo sind für den /die Bürger/in die aktuellen Vorstellungen des Bezirksamtes zur Entwicklung des Planungsgebietes einsehbar?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines „Nutzungs- und Erschließungskonzeptes“ des genannten Büros voraus gegangen. Bestandteil der Konzepterstellung war bekanntlich ein umfangreiches Informations- und Beteiligungsverfahren (vier workshops) zwischen Mai und November 2017. Sämtliche Unterlagen sind im Internet veröffentlicht. Eine nochmalige Aufbereitung dieser Unterlagen für die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (FBB) wurde für entbehrlich gehalten.

Der Bebauungsplanentwurf 4-66 mit der Planunterlage im Maßstab 1:2000 hat als Kartengrundlage die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grund und Boden zum Zeitpunkt der Planaufstellung wiedergegeben (Planunterlage ALKIS Berlin). Daher sind die bestehenden Eisenbahner Kleingartenkolonien eingetragen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans spielen zudem Überlegungen zu spezifischen Nutzungen des Gebietes am Westkreuz (für die die genannten Unterlagen ggf. sinnvoll gewesen wären) derzeit noch keine Rolle. Sinn und Zweck ist zunächst die Sicherung und Entwicklung der brachgefallenen Bahnflächen als Grünfläche.

 

Zu 2.

Der Bebauungsplanentwurf 4-66 wurde der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme vorgelegt. Dies erfolgte über das Internetportal mein.Berlin.de sowie über die Internetseite des Stadtentwicklungsamtes sowie in der Zeit vom 06. August bis 7. September im Dienstgebäude des Stadtentwicklungsamts.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben 23 Bürger*innen im Stadtentwicklungsamt Einsicht in den ausgelegten Bebauungsplanentwurf genommen, fünf Bürger haben sich telefonisch zum Bebauungsplan/Verfahren unterrichten lassen. Eine Mailanfrage ging über das Umweltamt ein. Es gingen 114 schriftliche Stellungnahmen ein, die meisten davon über das Beteiligungsformular mein.Berlin.de z.Z. werden die Stellungnahmen noch ausgewertet.

 

Zu 3.

Auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes Charlottenburg Wilmersdorf (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/freiraumplanung/artikel.563334.php) konnten und können diese auch in Zukunft die Entwicklung des Gebietes am Westkreuz verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 


 

Oktober 1, 2018

Schlagwörter: Bezirksamt, Stadtentwicklung, Westkreuz
  • “ Eine nochmalige Aufbereitung dieser Unterlagen für die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (FBB) wurde für entbehrlich gehalten.“

    Das BA hielt es also nicht für nötig den nicht im Netz stehenden Abaschlußbericht einzustellen.Mal davon abgesehen, dass nur die am Workshop teilnehmenden Bürger die Infos hatten.Ein Verweis auf den Workshop war im Verfahren ebenfalls nicht vorhanden.

    „Der Bebauungsplanentwurf 4-66 mit der Planunterlage im Maßstab 1:2000 hat als Kartengrundlage die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grund und Boden zum Zeitpunkt der Planaufstellung wiedergegeben“

    Ein Hinweis auf die Kleingartenkolonien als Faktizität und nicht als Planungsvorstellung fehlte, so daß der Bürger/in irregeleitet wurde.

    „Auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes Charlottenburg Wilmersdorf (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/freiraumplanung/artikel.563334.php) konnten und können diese auch in Zukunft die Entwicklung des Gebietes am Westkreuz verfolgen.“

    d.h.das BA hat gegenwärtig keine Planungsvorstellungen

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.