Einwohnerfrage Februar BVV 2019

9. Einwohneranfrage Joachim Neu

Blockade des Westkreuzparkprojektes durch den

regierenden Bürgermeister

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wie steht das Bezirksamt – vor dem Hintergrund des eingereichten Antrages zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes – zu dieser Aussage?
  2. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt daraus für die Beziehung zwischen Bezirk und Senat?
  3. Welche Wege kann das Bezirksamt beschreiten um diese Blockade aufzuheben?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt sieht keine Auswirkungen der mutmaßlich vom Fragesteller gemeinten Äußerungen auf dem Landesparteitag der SPD auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Nach Wahrnehmung des Bezirksamts besteht eine uneingeschränkte Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen bei der Ausübung.

 

 

Zu 2. und 3.

Die Grundlagen für die Zusammenarbeit und die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Senat und Bezirksamt sind unverändert. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Äußerung die senatsinternen Beziehungen, konkret der Umgang mit Senatsvorlagen aus den verschiedenen Häusern betraf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 


 

Legende

Ausschuss
Tagesordnung
BVV
Aktenmappe
Drucksachenlebenslauf
Fraktion
Niederschrift
Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in
Auszug
Realisierung
Schriftliche Anfragen
Mai 2, 2019

Schlagwörter: Park, Senatsverwaltung, Stadtentwicklung, Westkreuz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.