Eigentümerwechsel am Westkreuz: Welches Scenario ist denkbar?

Sollte der Berliner Senat sein Vorkaufsrecht wahrnehmen (er hat es zwei Monate nach Verkauf an einen neuen Eigentümer auszuüben), oder er es direkt von der DB kaufen, stellt sich die Frage: Wie weiter?

Eine direkte Verwaltung ist kaum denkbar.Auch der Bezirk ist dazu nicht in der Lage.Also käme die Grün Gmbh in Frage oder es wird weitergegeben – an gemeinnützige bzw. private Träger.Es können BürgerInitiativen in Form von „selbstverwalteten Zentren“, aber auch Vereine wie die Bahnlandwirtschaft usw.usf. sein.

Eine weitere Alternative könnten auch Wohnungsbaugesellschaften sein.Was aber auf No-Bauland kaum vorstellbar ist.

Am Beispiel des Dragonerdreiecks sollen hier die Interessenskonflikte zwischen neuen Eigentümer und der Zivilgesellschaft dargestellt werden.

Am Westkreuzpark würde die Zivilgesellschaft vorrangig von den Kleingärtnern angeführt

 

2017-12 SvU Der Boden gehört uns allen

„DER BODEN GEHÖRT UNS ALLEN.“
Positionspapier zur Grundstücksübertragung und zukünftigen Eigentumsstruktur des sog.
Dragonerareals, Initiative Stadt von Unten

Treuhänderische Grundstücksübertragung an Interimseigentümerin und Entwicklung des
zukünftigen Eigentums- und Trägermodells im Rahmen des Partizipationsprozesses

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Stand der Übergabe des Dragonerareals am
6.11.2017 wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einseitig verkündet, das sog.
Dragonerareal im Zuge der Grundstücksübertragung vom Bund an das Land Berlin an die
landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo und WBM übertragen zu wollen. Die am
Partizipationsprozess zum Sanierungsgebiet Rathausblock beteiligten Initiativen forderten unter
Anwesenheit des Staatssekretärs für Wohnen bereits 4 Monate zuvor, am 18.07.2017 in der
Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet, dass auch das zukünftige Eigentums- und Trägermodell
im Rahmen des Beteiligungsprozesses erarbeitet und ausgehandelt wird.

Zuletzt wurde dieses Anliegen am 06.11. in einem gemeinsamen Forderungskatalog zur
Grundstücksverwaltung und Trägerschaft des sog. Dragonerareals erneut bekräftigt. Diese Frage ist
für viele der seit Jahren am sog. Dragonerareal aktiven Initiativen zentral und muss somit
Gegenstand des politischen Aushandlungsprozesses zwischen Zivilgesellschaft, Politik und
Verwaltung sein. Jegliche eigentumsrechtlichen Entscheidungen, die außerhalb des
Beteiligungsverfahrens Fakten schaffen und damit die demokratische Mitbestimmung der
Stadtgesellschaft aushebeln, sind nicht akzeptabel.

Die Grundstücksübertragung vom Bund an Berlin soll laut Hauptstadtfinanzierungsvertrag bis zum
30.6.2018 vollzogen werden, so Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel, bei der öffentlichen
Informationsveranstaltung am 6.11.2017, da ansonsten Zahlungen des Bundes an Berlin für
bestimmte Kultureinrichtungen ausgesetzt würden. Aus der oben genannten Forderung, dass die
künftige Eigentums- und Betreiberstruktur Gegenstand des Beteiligungsprozesses sein und darin
verbindlich erarbeitet werden muss, ergibt sich, dass die Übertragung aktuell nur treuhänderischen
Charakter haben kann.

Die Institution, an die das Dragonerareal bis zum 30.6.2018 übertragen wird, sollte somit als
Interimsverwaltung fungieren, bis endgültige Eigentums- und Betreiberstrukturen im
Beteiligungsprozess erarbeitet worden sind. Eine solche Treuhänderfunktion beinhaltet, dass die
Interimseigentümerin keine eigenen Entwicklungsinteressen verfolgt, sondern lediglich
Bestandsmietverträge, einschließlich den des neu geschaffenen Kiezraums, auf dem Gelände
verwaltet, sowie notwendige Instandsetzungen durchführt, um den weiteren Verfall von
Gebäudesubstanz und Infrastruktur zu verhindern. Weitere Vermietungen und der Umgang mit den
leerstehenden Beständen sind bereits heute Gegenstand des Beteiligungsverfahrens. Alleingänge
durch den Treuhänder müssen ausgeschlossen werden, daher muss dieser an das laufende
Verfahren gebunden werden.

Dementsprechend sollte die zwischen Senat und treuhänderischer Eigentümerin abzuschließende
Vereinbarung, die Staatssekretär Scheel unter dem Begriff „Entwicklungsvereinbarung“ ins Spiel
gebracht hat, auch keine Setzungen hinsichtlich Bebauung und Nutzung, beschränkter Quote der
geförderter Wohnungen, Pacht- und Betreibermodellen, Vergabe von Teilflächen oder
Partizipationsstrukturen enthalten, da diese die realen Mitbestimmungsmöglichkeiten des
Beteiligungsprozesses stark beeinträchtigen würden. Stattdessen sollte die Vereinbarung zwischenSenat und Interimseigentümerin die Offenheit der endgültigen Eigentumsstruktur festhalten und sie
explizit an bisherige und zukünftige Ergebnisse des Beteiligungsprozesses binden.
Im seit mehreren Monaten laufenden „Dialogphase“ des Beteiligungsprozesses wurden im Hinblick
auf das weitere Verfahren bereits konkrete Vereinbarungen getroffen: Ablauf, Umfang und
Gegenstand des offenen Beteiligungsprozesses zum Rathausblock sollen in einer
Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk, Senat und mitwirkender Zivilgesellschaft verbindlich
festgelegt werden. Dies war u.a. das Ergebnis der Werkstatt „Partizipation“ am 23.11.2017. Die
Kooperationsvereinbarung ist die Grundlage für den weiteren Prozess und soll neben einem
gemeinsamen Leitbild für den Rathausblock beinhalten, dass die verbindliche Erarbeitung der
künftigen Eigentums- und Betreiberstruktur Gegenstand des Beteiligungsprozesses ist und im
Anschluss umgesetzt wird.

Mit der Ankündigung des Senats, das Areal frühzeitig an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften
übertragen zu wollen (die wir bereits ausführlich an anderer Stelle kritisiert haben), wird über einen
bereits laufenden Beteiligungsprozess hinweggegangen. Die am 15.11.2017 von B‘90/Die Grünen in
die BVV Friedrichshain-Kreuzberg eingebrachte Resolution bekräftigt die Position der Initiativen: Sie
fordert alle beteiligten Akteure auf, die Grundstücksübertragung an zwei landeseigene
Wohnungsbaugesellschaften offen zur Diskussion zu stellen, andere Trägermodelle ernsthaft zu
prüfen, und sicherzustellen, dass die Entwicklung der Eigentümerstruktur innerhalb des von Senat
und Bezirk zugesagten offenen Mitwirkungsverfahrens stattfindet.

Ein Betreibermodell „Selbstverwaltet und kommunal“ sollte unter anderem die öffentliche
Daseinsvorsorge – auch durch kommunalwirtschaftlichen Wohnungsbau, der jedoch erst wieder
wirklich gemeinnützig werden muss – und die Möglichkeit der Selbstverwaltung der Nutzer_innen
abbilden, eine erneute Privatisierung von Flächen ausschließen, die eigentumsrechtliche Trennung
von Boden und Gebäuden sowie die sozialgebundene Verwendung von erzielten Überschüssen aus
der Bodenrente gewährleisten. Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung langfristig in der
Eigentumsform zu verankern. Eine weitere Konkretisierung dieser Kernforderungen haben wir in
einem Eckpunktepapier formuliert. Für die Entwicklung eines solchen Modells sollten Beispiele aus
internationalen Kontexten, wie z.B. Community Land Trusts oder Vorschläge kommunal organisierter
Bodenfonds, ernsthaft geprüft und diskutiert werden. Auch hierzu haben wir bereits den Vorschlag
gemacht, eine entsprechende Studie im Beteiligungsverfahren zu erarbeiten und zu beauftragen.

Wir erwarten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und gerade auch von der LINKEN, die
Entwicklung des Dragonerareals als wichtiges und gemeinsames Projekt von Stadtregierung und
Zivilgesellschaft zu begreifen. Das schließt ein, den Beteiligungsprozess als Ort politischer
Aushandlung auch der Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Und muss auch den Willen bedeuten,
innovative selbstverwaltet-kommunale Strukturen zu entwickeln, die dringend benötigt werden, um
der wachsenden Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken und neue Wege solidarischer
Stadtentwicklung aufzuzeigen.
Stadt von Unten, 05. Dezember 2017

 

 

 

 

Dezember 5, 2017

Schlagwörter: Dialog, Forum, Kompromiss, Senatsverwaltung, Stadtentwicklung

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