EBA bremst WestkreuzPark! aus

Tagesspiegel Newsletter Leute CW berichtet über TOP Westkreuzpark aus der BVV


Eisenbahn-Bundesamt bremst Westkreuzpark aus. Für die Begrünung der Brachen neben dem S-Bahnhof Westkreuz schien der Weg zuletzt geebnet. Zugunsten des „Westkreuzparks“ beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)  und das Bezirksamt durchkreuzte mit seinem Vorkaufsrecht ein Geschäft der Deutschen Bahn, die das Gelände an einen Investor verkauft hatte. Jetzt müsse nur noch die dagegen gerichtete Klage des Unternehmers gerichtlich verhandelt werden, glaubten viele. Doch plötzlich gibt es unerwartete Probleme mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Behörde wies einen „Freistellungsantrag“ zurück, mit dem der Bezirk die planungsrechtliche Widmung als Bahngelände aufheben lassen wollte. Auf unsere Nachfrage hin sagte EBA-Sprecherin Heike Schmidt, der Antrag sei „unter verschiedenen Gesichtspunkten unvollständig“ gewesen. Man habe das Bezirksamt gebeten, nachzubessern. „Eine Ablehnung des Antrags ist damit nicht verbunden.“

Das sieht Bau- und Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) anders. Denn in einem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, hatte das Bundesamt dem Bezirk zuvor auch Bedenken wegen „erheblicher inhaltlicher Hindernisse“ mitgeteilt. Die Deutsche Bahn „hält die Gesamtfläche für nicht freistellungsfähig und verweist hierzu auf eine Vielzahl aktiver und auch weiterhin betriebsnotwendiger Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen“, hieß es. Schruoffeneger findet dies unverständlich. Schließlich habe die Bahn das Gelände zuerst an einen Investor verkauft, der dort wohl Neubauten plante. Also müsse die Bahn schon geklärt haben, dass die Flächen „entbehrlich“ seien. Das Eisenbahn-Bundesamt widersprach in seinem Brief. Der Verkauf habe nur gezeigt, dass „Teilflächen“ für „bahnfremde Nutzungen“ geeignet sind aber nicht unbedingt das ganze für den Park gedachte Areal.

Gegen diese Haltung des Bundesamts will der Bezirk Einspruch einlegen. Der Konflikt wird auch die BVV beschäftigen. Für die Sitzung am 21. November hat Joachim Neu von der Bürgerinitiative Stuttgarter Platz, der das Online-Portal westkreuzpark.de betreibt, eine Einwohnerfrage dazu gestellt.

„Viele Beschäftigte der Deutschen Bahn schämen sich“

 

 

 

Betreff: Einwohnerfragestunde
Status: öffentlich
Ursprung aktuell
Initiator: Bezirksverordnetenvorsteherin
Drucksache-Art: Einwohnerfragestunde Einwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019

 

 

9. Einwohnerfrage:     Joachim Neu

Vorkaufsrecht zum Areal Westkreuz/Heilbronnerstr.

(schriftlich)

 

  1. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt die Aufhebung der Planfeststellung für den Westkreuzpark ab und folgt nicht der Argumentation des Bezirks. Kann der B-Plan bis zur Aufhebung  daher nicht festgesetzt werden?

 

  1. Welche Möglichkeit hat der Bezirk Einspruch zu erheben, zumal die DB-Immo einen Kaufvertrag mit einem Investor abgeschlossen hatte, also die Flächen für Bahnbetriebszwecke von der DB nicht nur seit Jahren de facto sondern durch den Verkauf inkludent für diese Zwecke auch perspektivisch aufgegeben wurden ?

 

  1. Die DB verkauft regelmäßig vor dem Freistellungsantrag und schreibt in die Kaufverträge, dass sie sich verpflichte, den Freistellungsantrag beim EBA zu stellen. Wenn der Bezirk sein Vorkaufsrecht ausgeübt hat, dann tritt Berlin in den KV ein und die DB hat dann diese Verpflichtung auch gegenüber dem Land Berlin oder?

 


 

November 15, 2019

Schlagwörter: Deutsche Bahn, Stadtentwicklung

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