die LINKE fragt nach den Kleingärten im Bezirk -Das Bezirksamt antwortet

 

Schriftliche Anfrage
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
0261/5
Eingereicht durch: Eingang: 02.05.2018
Juckel, Annetta Weitergabe: 02.05.2018
Fraktion DIE LINKE Fälligkeit: 02.06.2018

Wie sicher sind die Kleingärten und Grünflächen im Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf?

Ich frage das Bezirksamt:

1a. Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans
einbezogen?

1b. Welche Zuarbeiten mit welchem Inhalt wurden vom Bezirk an den Senat bereits
übergeben bzw. werden bis wann übergeben?

2. Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind
bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?

3. Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in
Verwaltung der BIM bzw. des Liegenschaftsfonds, in bezirklicher Fachverwaltung
oder in welchen sonstigen Verwaltungen?

4.Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen
Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in
Erarbeitung?

5. In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind
geplant?

6. Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben
wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung (bitte auflisten)?

7a. Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des
künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt bzw. zu erwarten (bitte begründen)?

7b. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken
um eine Unterversorgung entgegenzuwirken? Sofern keine bestehen, warum
nicht?

8a. Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale
und grüne Infrastruktur?

8b. In welchen Ortsteilen werden die als Richtwerte laut Berliner Umweltatlas
(Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen) vorgegebenen 6 m² /
EW m² wohnungsnahes Grün bzw. 7 m² / EW m² siedlungsnahes Grün nicht erreicht
und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen
werden?

8c. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken
um eine Unterversorgung entgegenzuwirken? Sofern keine bestehen, warum
nicht?

9.Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den
prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden (bitte begründen)?

Schriftliche Anfrage Antwort
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
0261/5
Eingereicht durch: Eingang: 02.05.2018
Juckel, Annetta Weitergabe: 02.05.2018
Fraktion DIE LINKE Fälligkeit: 02.06.2018
Beantwortet: 26.06.2018
Antwort von: Erledigt: 26.06.2018
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und
Umwelt

Wie sicher sind die Kleingärten und Grünflächen im Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf?

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1a. Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?

1b. Welche Zuarbeiten mit welchem Inhalt wurden vom Bezirk an den Senat bereits
übergeben bzw. werden bis wann übergeben?

Zu 1.a) und 1.b):
Der Vertreter im GALK-Fachausschuss Kleingarten ist bereits in 2016 durch Sen-
StadtUm, später SenUVK, darüber informiert worden, dass das Büro Cassens &
Siewert mit einer Überarbeitung der inhaltlichen Zuordnungen und der numerischen
Darstellung der KEP-Kategorien beauftragt worden ist, ferner mit einer
stadtweiten Bewertung der Versorgungsgrade der Bevölkerung mit Kleingartenflächen.
Im Herbst 2017 wurden dem FB Stadtplanung und dem FB Grün die neuen Kategorien
und inhaltlichen Erläuterungen übermittelt und die Vertreter dieser Organisationseinheiten
gebeten, die einzelnen Kleingartenanlagen, bzw. Teilflächen davon,
diesem System zuzuordnen.
Anlässlich eines Termins bei SenUVK wurde von den bezirklichen Vertretern im
November 2017 eine rein mechanistische Zuordnung übergeben und erläutert.
Dabei wurde auf den die Politik und Verwaltung des Bezirks bindenden Beschluss
der BVV hingewiesen, nach dem alle Grünflächen und Kleingartenflächen
zu erhalten sind.
Ein Rücklauf der Daten von SenUVK ist derzeit noch nicht bekannt.

2. Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen
sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur
vorgesehen?

Eine abschließende Darstellung des Klärungsprozesses der Senatsverwaltungen
SenSW und Sen UVK sowie verschiedener Gemeinbedarfsträger ist noch nicht
bekannt, so dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Zum derzeitigen
Stand gelten weiterhin die Schutzfristen aus dem Kleingartenentwicklungsplan.

3. Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils
in Verwaltung der BIM bzw. des Liegenschaftsfonds, in bezirklicher
Fachverwaltung oder in welchen sonstigen Verwaltungen?

Kleingartenflächen in Verwaltung der BIM (beherrscht auch die LiFo-Gesellschaft
Bln) wären gemäß den vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossenen Regeln nur
übergangsweise möglich, entweder bei einer Vermarktung aufgrund Portfoliobeschlusses
im Sinne der Umsetzung bestehender Bebauungspläne bei gleichzeitig
gegebenem Ablauf von KEP-Schutzfristen sowie dem Vorliegen einer Investorenbewerbung
dazu, oder aber bei einem sogenannten Vollmachtsverkauf im
Auftrag des Grundstückseigentümers bei gleichen planerischen Randbedingungen.
Derartige Fälle liegen aktuell nicht vor.
Die Zuordnung von Kleingartenflächen zu bezirklicher Verwaltung (gem. ZustKat
AZG nur noch durch FB Grün möglich) bzw. zu anderen Verwaltungen (Forsten
als nachgeordnete Behörde von SenUVK; BSR als mittelbare Landesverwaltung
[Anstalt des öff. Rechts]) ist bitte dem geltenden KEP-Katalog zu entnehmen:
http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/
index.shtml

4. Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei
welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen
Zielen in Erarbeitung?

Durch Bebauungspläne gesicherte Kleingärten finden sich in der zur Beantwortung
zu 3. genannten Quelle mit Nennung der KEP-Kategorisierung „V a)“.
Ein Bebauungsplanentwurf zur Sicherung von Kleingartenflächen ist nach Vorliegen
aller Voraussetzungen aus dem Städtebaulichen Vertrag zur KGA Oeynhausen/
zum Baufeld Oeynhausen [Maximilians Quartier] für die dort verbliebene
nicht landeseigene Kleingartenfläche fortzuführen.

5. In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt
oder sind geplant?

6. Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben
wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung (bitte auflisten)?

Zu 5. und 6.:
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bedingen immer ein zusätzlich vorliegendes
Flächenangebot zur Entwicklung von Kleingärten. Da bestehende Kleingärtenvollständig flächenmäßig durchgeplant sind, kann in ihnen keine Ausgleichsoder
Ersatzmaßnahme stattfinden, außer durch Teilung von Parzellen. Derartige
Vorgänge sind hier als systematisch angewendete Lösung nicht bekannt.
Auf seinerzeit vorangehend nicht für Kleingärten genutzten Flächen fanden folgende
Ersatzmaßnahmen für aufgegebene Kleingartenanlagen historisch statt:
 KGA Pfefferluchwiesen (1999) als Ersatz für gekündigte KGA Zur Sonne (Gewerbe)
 KGA Atlantis (ab 2003) als Ersatz für gekündigte jew. Teilflächen der KGAen
Bleibtreu II, Spreewiesen, Schleusenland II (Neue Schleuse Charlottenburg)
 KGA Spreeblick [Teilfläche Mittelfeld] (ab 1992) als Ersatz für gekündigte
KGA Trendelenburgstr. (Gemeinbedarf Schule/Sport)
Ausgleichsflächen für künftig etwa aufgrund bestehender Bebauungspläne anderweitig
zu nutzende heutige Kleingartenflächen stehen dem Bezirk nicht zur
Verfügung; auf die bedingenden Maßgaben aus § 14 BKleingG wird verwiesen.

7a. Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgtenund des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt bzw. zu erwarten (bitte
begründen)?

Aufgrund fehlender Richt- und Orientierungswerte sind keine Bedarfszahlen bekannt,
somit kann auch keine Über- oder Unterversorgung ermittelt werden. Ein
Nachfragebedarf lässt sich anhand der Wartelisten bei den Zwischenpächtern
abschätzen. Im Bezirk Chatlottenburg-Wilmersdorf sind hier rund 3.000 Einträge
zu verzeichnen.

7b. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden
Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken? Sofern keine
bestehen, warum nicht?

Keine. Eine Unterversorgung lässt sich, wie unter 7a beschrieben, nicht anhand
von Richt- und Orientierungswerten beziffern.
Anzumerken ist, dass es haushaltsmäßig besonderer Regelungen bedarf, Flächen
in anderen Bezirken vermögensmäßig inne zu haben und zu bewirtschaften,
dies gilt auch für Mittel zu Ausgleichs- und Entschädigungszwecken.
Im Übrigen sind die Bürgerinnen und Bürger bei Kleingärten generell nicht an ihren
Wohnbezirk gebunden.

8a. Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale
und grüne Infrastruktur?

Die Arbeiten am SIKo können derzeit aufgrund der schnell voranschreitenden,
gravierenden Entwicklungen der Kinder- und Schülerzahlen und die sich hieraus
ergebenen geplanten Maßnahmen im Bereich der schulischen Infrastruktur und
der Kindertagesstättenplanung nicht fortgesetzt werden. Die Arbeiten werden zu
einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, wenn absehbar ist, welche dieser
Maßnahmen in das SIKo übernommen werden können

8b. In welchen Ortsteilen werden die als Richtwerte laut Berliner Umweltatlas
(Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen) vorgegebenen
6 m² / EW m² wohnungsnahes Grün bzw. 7 m² / EW m² siedlungsnahes
Grün nicht erreicht und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene
Defizite geschaffen werden?

Die fehlende Strukturierungs- und Filterungsmöglichkeit nach den gefragten Kriterien,
welche in der Erstellung der Daten durch SenUVK / SenSW beruht, kann
durch den Bezirk nicht aufgefangen werden. Es ist vom Bezirksamt nicht leistbar,
die 13.278 Datensätze in der frei zugänglichen Geodaten-Darstellung FIS-Broker
„Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen 2016 (Umweltatlas)“
nach den gewünschten Ergebnissen zu durchsuchen und listenmäßig zusammenzustellen.

8c. Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden
Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken? Sofern keine
bestehen, warum nicht?

Keine (vgl. Antworten zu 7a/7b).
Schon der Begriff „wohnungsnahe Grünfläche“ macht deutlich, das etwaige Defizite
nicht in anderen Bezirken ausgeglichen werden können.

9. Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den
prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden (bitte begründen)?

Das Bezirksamt schlägt vor, dies im Herbst zum Thema einer Ausschusssitzung
zu machen, da die Maßnahmen zu kleinteilig und umfangreich sind, um sie in
form dieser Anfrage darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger

 

Oktober 16, 2018

Schlagwörter: Bezirksamt, Kleingarten

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