Darüber hinaus erinnere ich auch an die 3 ha Falle des Flächennutzungsplanes, Bauvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Flächen mit Grünfestsetzungen errichtet werden, ich erinnere auch daran, dass neue Bebauungspläne dazu führen, dass der Flächennutzungsplan – wenn notwendig – an den Bebauungsplan angepasst wird und nicht umgekehrt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet wird, wie es eigentlich sein sollte.
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