Der Stadtrat antwortet auf Einwohnerfragen oder auch nicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in Charlottenburg-Wilmersdorf wird Bürgerbeteiligung groß geschrieben. Sie sollen mit reden und mit entscheiden können, was in Ihrem Bezirk geschieht.

Mischen Sie sich ein! Ich freue mich darauf.

Ihr
Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann

Aber wehe der/die angesprochene Bürger*in nehmen das Angebot wahr

Hier das Beispiel der Einwohnerfrage Nr. 7 in der Juni-Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf:

  1. Welche der Alternativen zwecks Durchwegung von der Heilbronner- und von der Rönnestr. zum Westkreuzbahnhof werden gegenwärtig favorisiert und fallen Lauben hierbei weg?
  2. Gibt es einen Sinn einen Radweg zu projektieren, wo in absehbarer Zeit kein Aufzug zu dem ca. 10 m tiefer gelegenen Bahnsteig des Bahnhofes vorgesehen ist, eine Rampe nicht in Frage kommt?
  3. Wie hoch sind die Kosten der beiden Wege, wer trägt sie und sind die Aufträge bereits vergeben?

Antwort vom Bezirksamt [ungekürzt – in voller Länge]:

Im Moment stehen für die Durchwegung zwei Varianten zur Diskussion, eine nördliche und eine südliche. Insgesamt kann aber kein neuer Stand zu den einzelnen Teilaspekten des Projektes Westkreuzpark vermeldet werden, da hier noch umfangreiche Klärungen mit der Landesebene und dem Grundstückseigentümer zu erfolgen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger

Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Irritierend...Was soll man dazu noch sagen?

Keine Antwort ist auch eine Antwort

Übrigens: die Antworten auf Fragen nach den Kosten im Grünflächenamt und bei Sen Verkehr, beim VBB nach dem Personenaufkommen in den Bahnhöfen Charlottenburg und Westkreuz, wurden telefonisch bzw. schriftich verweigert

Fazit: Nur weiter so und der Workshop kann geschlossen werden.

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und es ging weiter: BVV Juli

 Einwohnerfrage Nr.2    BVV JULI          Joachim Neu

Westkreuzpark

Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz,die von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?

  1. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche – nach Verkehrswert – als Grünfläche anfallen?
  2. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können?

(Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Beabsichtigt das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf die Fläche der DB Netz, die von der DB Immobilien verkauft werden soll, auszuüben?

und

  1. Welche ungefähre Höhe der Kosten werden für den Kauf der Fläche – nach Verkehrswert – als Grünfläche anfallen?

und

  1. Aus welchen Finanzquellen wird ein Kauf realisiert werden können? (Bsp. Erstattung als Ausgleichsmaßnahme)

 

Dem Bezirksamt liegen darüber bisher keine Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

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Einwohnerfrage Nr.13 BVV September Joachim Neu

Änderung des Flächennutzungsplanes Westkreuz / Heilbronner Straße

1. Mit welcher Begründung hat die Senatsverwaltung für Verkehr den
Antrag des Bezirksamtes – auch den planfestgestellten Bereich um das
Gebiet nördlich der Stadtbahn auf „Grün“ zu stellen – abgelehnt und
wird das BA der Ablehnung mit der Begründung widersprechen, es
könnten in einem Bebauungsplan vertragliche Sonderrechte für den
Senat festgehalten werden?

2. Sieht das BA die Gefahr des Verkaufs des Geländes durch die
Eisenbahnvermögensverwaltung an private Investoren – wie durch DB
Immobilien im südlichen Teil bereits gegenwärtig angestrebt – als
Möglichkeit?

3. Strebt der Bezirk (vertreten durch das Land Berlin) an, diese
Flächen (wie im südlichen Bereich) gegebenenfalls durch ein
Vorkaufsrecht zu erwerben und welche Auswirkungen hätte der
Nichtkauf dieses Bereichs durch das Land Berlin für die Entwicklung
des Westkreuzparkes?


 

Juni 29, 2017

Schlagwörter: Anwohner, BA, Bauen, Bürger, CW, DB, Deutsche Bahn, Durchwegung, Umweltamt
  • Juli BVV 13-07-17

    3. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder

    Einwohnerfragen

    (schriftliche Beantwortung)

    Seit dem 20.4.2017 liegt dem Bezirksamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadträtin Schmitt-Schmelz wegen wiederholter unzureichender Beantwortung von Einwohnerfragen und/oder wochenlanger Überschreitung der Antwortfrist vor. Ich frage:
    1. Ist nach 11 Wochen (3.7.17) nunmehr mit einem Bescheid zu rechnen?

    Seit Amtsantritt des jetzigen Bürgermeisters vor sechs Jahren gaben Bezirksamtsmitglieder einer Vielzahl von Bürgern unzureichende Antworten auf Einwohnerfragen (Beispiele: Kleingärten Oeynhausen, WOGA-Komplex) und/oder überschritten die Antwortfrist, zum Teil erheblich. Da gem. Art. 75 (2) der Verfassung von Berlin der Bürgermeister die Dienstaufsicht über seine Stadträte hat, frage ich:
    2. Warum nimmt der Bürgermeister seine verfassungsrechtliche Aufgabe zum Schaden der fragenden Bürger nicht wahr und ab wann können die fragenden Bürger mit einer strikten Ausübung seiner Aufsichtspflicht rechnen?

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