Charta für das Berliner Stadtgrün

Auszug aus „Charta für das Berliner Stadtgrün“ – Drs 18/2810 vom 16.06.2020

Kleingärten und Gemeinschaftsgärten

Berlin ist bekannt für seine Kleingärten und Gemeinschaftsgärten. Die reiche Ausstattung mit Kleingärten auf landeseigenen Flächen ist ein Privileg unserer Stadt. Für viele Berlinerinnen und Berliner sind Kleingärten ein zweites Zuhause und somit ein identitätsstiftender Ort. Immer mehr Menschen möchten in dieser Stadt gärtnern. Gemeinschaftsgärten sind Teil der Berliner Lebensqualität. Zahlreiche Initiativen setzen sich für diese Formen des Gärtnerns ein und schaffen Begegnungsorte in den Stadtquartieren. Mit den Berliner Klein- und Gemeinschaftsgärten sowie den zahlreichen privaten Gärten wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der „essbaren Stadt“ geleistet.

Berlinweit wird angestrebt, den Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Kleingarten-parzellen zu erhalten. Da zum einen ein kleiner Teil der Berliner Kleingartenparzellen bebaut werden wird, zum anderen die Berliner Bevölkerung wächst, ist die Schaffung von Ersatzparzellen erforderlich. Potentiale zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs sind vor allem im Bereich der Bestandsoptimierung zu suchen, denn die Erschließung und Sicherung neuer Kleingartenflächen ist aufgrund der vielfältigen Flächenkonkurrenz im Rahmen der wachsenden Stadt nur im Einzelfall und in geringem Umfang denkbar.

Es bedarf einer gemeinsamenStrategiemit den Kleingartenverbänden für eine effizientereNutzung der Anlagen. Möglichkeiten der Bestandsoptimierung liegen in einer Vergrößerung der Parzellenzahl durch Teilung übergroßer Parzellen, Umnutzung oder Neustrukturierung überdimensionierter Gemeinschafts-und Erschließungsanlagen und der Erweiterung des Nutzerkreises durch innovative Nutzungskonzepte (z.B. Gemeinschaftsparzellen zur Nutzung durch mehrere Parteien).

Die Klein-und Gemeinschaftsgärten werden mit den Stadtquartieren verknüpft. Kleingartenanlagen sind verstärkt für die Bewohnerschaft der Umgebung zu öffnen. Vermehrt sind zusätzliche Freiraumangebote anzubieten.

Das gemeinschaftliche Gärtnern wird gefördert und konzeptionell in die gesamtstädtische Freiraumentwicklung integriert.

Kommentar JN:

Von SenUVK wurde im April 2020 der Kleingartenentwicklungsplan vorgelegt, der in verschiedenen Kategorien einen Verlust von 501,5 ha = 17,3% Kleingartenfläche beinhaltet, darunter 271,9 ha landeseigene Flächen in der Kategorie III - Schutzfrist bis 2030.Insgesamt gibt es maximal 14,5 ha Ersatzfläche - das ist aber nicht gesichert. Außerdem schaut Euch die "Charta für das Berliner Stadtgrün" (siehe Anhang)an. Da wird auf Teilung vorhandener Parzellen gesetzt und der Verlust von über 500 ha in Kauf genommen.  wird. Darin ist die Sicherung des derzeitigen Bestands an Kleingartenflächen vorgesehen und eine Zunahme entsprechend des steigenden Bedarfs.
Juli 11, 2020

Schlagwörter: Stadtgrün

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