BVV Juni 2019 Einwohnerfrage NR.10

10. Einwohnerfrage   Joachim Neu

Ungewiße Zukunft des WestkreuzParkes

(schriftliche Beantwortung)

 

„Vor Gericht geht es nun „lediglich“ noch um die Höhe einer Entschädigungssumme für den Käufer. Die einst sehr ambitionierten Pläne für einen „Westkreuzpark“ werden allerdings nicht umgesetzt.“ (TSP)

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/brache-bleibt-brache-wohnungsbau-am-westkreuz-gescheitert/24352780.html

 

  1. Stimmt diese Aussage und wenn ja was heißt dies detailliert?

 

  1. Wird der in Bearbeitung sich befindene Bebauungsplan bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt bzw. welche Strategie der Weiterbearbeitung  wird das BA verfolgen?

 

  1. Der neue Besitzer Glien hat den Bereich westlich der Fernbahn nicht gekauft, wird nun das Land Berlin das Gebiet der Kolonie Wasserturm erwerben?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Grundlagen für die Entwicklung sind im Struktur-, Erschließungs-, Wege- und Nut-zungskonzept des Büros Fugmann, Janotta und Partner vorgezeichnet, das mit breiter Einbindung der Bevölkerung (vier Workshop-Veranstaltungen) sowie Einbindung der Ausschüsse 2017 entwickelt wurde. Die Konzeption ist weiter die Grundlage für die gewünschte Park-Entwicklung.

Die weitere Entwicklung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens strukturiert und diskutiert und somit transparent sein. Die Beschlussfassung über B-Pläne obliegt bekanntlich der BVV. Damit liegt dort die Entscheidungskompetenz.

 

Es ist davon auszugehen, dass die konkrete Planung und Entwicklung erst nach Ab-schluss des Rechtsweges (Klagen Vorkaufsrecht, FNP; möglicherweise später Klage gegen B-Plan?) von statten gehen wird und insofern mehrere Jahre ins Land gehen werden.

 

Eine Aussage des Bezirksamts, dass es kein Geld für die Gestaltung des Areals als Grünfläche gäbe, ist nicht getätigt worden, auch wenn eine dahingehende Interpretation in der Presse zu lesen war. Wie Sie wissen ist bei einem übergeordneten Vorhaben wie der Entwicklung des Westkreuzparkes offenkundig, dass eine derartige Maßnahme nicht aus bezirklichen Mitteln finanzierbar ist. Angedacht sind daher ein Ankauf der Grundstücke aus Siwana IV-Mitteln (hier gibt es eine Zusage) und die Finanzierung eines Teils der Herrichtung aus naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Bauboom in Berlin; Verdichtung erfordert geeignete Flächen für Kompensation); ggf. auch aus der Ausgleichsabgabe. Möglicherweise werden auch Förderprogramme des Bundes, Mittel aus Stiftungen und I-Planung für bestimmte Maßnahmen/Bauabschnitte herangezogen.

 

Zu 2:

Der Bebauungsplan wird weiter bearbeitet.

 

Zu 3:

Dazu gibt es derzeit kein abschließendes Meinungsbild.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

 

Juli 3, 2019

Schlagwörter: Bezirksamt, Senatsverwaltung, Stadtentwicklung, Westkreuz, Wilmersdorf

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