BVV Juni 2018 Einwohnerfrage Nr.5: Westkreuzpark/Gebäudeankauf

5. EinwohnerfrageHenrik Wähnert

Westkreuzpark/Gebäudeankauf

 

 

  1. Wurden bereits Verhandlungen mit der DB AG geführt und wie ist der aktuelle Stand?
  2. Wie geht es mit dem Westkreuzpark weiter, wenn die Deutsche Bahn das Gelände nicht an das Land Berlin bzw. den Bezirk veräußern möchte, sondern möglicherweise eine für den Investor und sie selbst günstigere politische Konstellation abwartet, die auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht und somit einen fünfzig- bis hundertfach höheren Verkaufspreis ermöglicht?
  3. Welche Chancen haben die Kleingärtner am Westkreuz, dass die bewirtschafteten Schollen integraler Bestandteil der geplanten Parkanlage werden?

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

1.     Wurden bereits Verhandlungen mit der DB AG geführt und wie ist der aktuelle Stand?

 

Nein, derartige Verhandlungen mit der DB AG wurden bis jetzt bezüglich des Westkreuzparkes noch nicht geführt. Sie sind aber vorgesehen. Verhandlungen über konkrete Ankäufe wird aber letztendlich nicht der Bezirk, sondern der Senat oder die Berliner Immobilienmanagement GmbH führen.

2.     Wie geht es mit dem Westkreuzpark weiter, wenn die Deutsche Bahn das Gelände nicht an das Land Berlin bzw. den Bezirk veräußern möchte, sondern möglicherweise eine für den Investor und sie selbst günstigere politische Konstellation abwartet, die auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht und somit einen fünfzig- bis hundertfach höheren Verkaufspreis ermöglicht?

 

Der zwischen den Bahngleisen liegende Standort ist für Wohnungsbau nicht geeignet. Unabhängig von der Frage einer „günstigeren politischen Konstellation“ sieht das Bezirksamt für einen möglicherweise angestrebten Wohnungsbau ganz erhebliche Probleme (insbes. Erschließung und Immissionen) und hat sich u. a. auch deswegen für die Lösung Westkreuzpark entschieden:

 

Der Bezirk / die Bezirksverordnetenversammlung hat sich mit den BVV-Beschlüssen Drucksache 1612/4 „Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln“ vom 16. Juni 2016 und Drucksache 0055/5 „Westkreuz als öffentliche Grünfläche sichern“ vom 19. Januar 2017 klar für die Entwicklung einer Grünfläche positioniert.

 

Das Bezirksamt hat ein Nutzungs- und Erschließungskonzept für das Westkreuz durch das Landschaftsplanungsbüro Fugmann, Janotta und Partner für die Grünplanung erarbeiten lassen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf 4-66 vom 11. Juli 2017 zur Festsetzung von Grünflächen ist das Bezirksamt dem Votum der BVV gefolgt.

 

Das Land Berlin hat am 26. Mai 2016 den Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu Flächennutzungsplan Nr. 04/16 Westkreuz / Heilbronner Straße gefasst. Mit dem Änderungsverfahren werden die bisherigen Darstellungen Gemischte Baufläche M1 und Bahnfläche zu Gunsten von Grünflächen aufgegeben. Derzeitiger Verfahrensstand ist die öffentliche Auslegung des o.g. Änderungsverfahrens vom 28.05. – 28.06.2018. Dem gesamtstädtischen und dem bezirklichen Planungsziel der Sicherung dieser noch verfügbaren Freiräume als öffentliche Grünflächen zur Reduzierung der Defizite im Bereich der Grün- und Freiraumnutzungen wird damit Folge geleistet.

 

Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost beabsichtigt die Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken und die Veräußerung der Fläche zwischen Westkreuz und Holtzendorffstraße. Nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt unterliegt das Gelände der kommunalen Planungshoheit. Ohne die Einleitung des Bebauungsplanentwurfes 4-66 würde es in den Außenbereich nach § 35 BauGB fallen. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB zulässig. Wohnbauten können als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall ist die Erschließung nicht gesichert und der FNP steht als öffentlicher Belang entgegen (§ 35 Abs. 3 Nr. 1BauGB).

 

Wohnbauten können also nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Eine entsprechende Baugebietsfestsetzung scheidet wegen der entgegenstehenden Darstellung im Flächennutzungsplan jedoch aus.

 

3.     Welche Chancen haben die Kleingärtner am Westkreuz, dass die bewirtschafteten Schollen integraler Bestandteil der geplanten Parkanlage werden?

 

Das Bezirksamt hat mit dem Erschließungs- und Nutzungskonzept des Büros FJP und der dort geschilderten Bestandsschutzregelung für die Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft dafür einen Weg vorgezeichnet. Alles weitere hängt vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens und der Frage der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

Juli 7, 2018

Schlagwörter: Bauen, Bezirksamt, Kleingarten, Stadtentwicklung, Umwelt, Westkreuz

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