BVV Januar 2019 Einwohnerfrage Nr.14

 

14. EinwohnerfrageJoachim Neu

Westkreuzareal

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. 1. Wann geht der südliche Teil des Areals eigentumsrechtlich (Datum) in den Besitz des Herrn Glien?

 

Die Übertragung des Eigentums, also die rechtliche Sachherrschaft, auf die Käufergesellschaft wird zivilrechtlich durch die Umschreibung im Grundbuch vollzogen. Wenn das Bezirksamt wie in diesem Fall keine Vertragspartei des Kaufvertrags ist, erlangt es über das Datum der Umschreibung keine Kenntnis. Der Besitz (die tatsächliche Sachherrschaft) an der Fläche zwischen Fernbahngleisen und S-Bahngleisen ging auf die Käufergesellschaft bereits am 30.10.2018 über.

 

 

  1. 2. Welche Folgen hätte dies für die Kleingärtner, sind sie doch dann nicht mehr Teil der Bahnlandwirtschaft?

 

Mit dem Erwerb von Kleingartenflächen tritt der Käufer in alle Rechtsverhältnisse zur betreffenden Fläche ein. Dies betrifft sowohl Betroffenheiten aus öffentlicher Raumordnungs- und Bebauungsplanung als auch Bindungen von bestehenden zivilrechtlichen Verträgen zur Erwerbsfläche. Der Erwerber tritt an die Stelle des bisherigen Grundstückseigentümers in die bestehenden Kleingartenpachtverträge ein (sog. Austausch des Vertragspartners), und zwar bei mehrstufigen Pachtverträgen in der Ebene und an die Stelle, in welcher bei den bisher bestehenden Pachtverträgen sich die DB AG befand.

Der Erwerber von Kleingartenflächen unterliegt damit den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).

Welchen Namen sich die Kleingartengemeinschaften der dortigen Kleingartenflächen gegeben haben („Bahnlandwirtschaft“) und weiterhin haben werden, ist dabei nicht relevant. Soweit es die Funktion der Bahnlandwirtschaft als Betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne der Anlage zu § 15 Abs. 2 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) anbetrifft, kann von hier aus aktuell ohne zeitaufwendige Anfrage beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) nicht geklärt werden, ob dieser Status für die vom Verkauf betroffenen Flächen weiterhin besteht; bekannt ist jedenfalls, dass derzeit kaum noch aktive Eisenbahner bei der Bahnlandwirtschaft Kleingartenpächter sind.

  1. 3. Können die Kleingärtner zukünftig Mitglied im Kleingartenbeirat von Wilmersdorf werden?

 

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article215859693/Raetselraten-um-die-Zukunft-des-Westkreuz-Areals.html

 

Es wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der BVV vom 22.03.2018 (BVV-Drs. 0670/5, 8. Frage) verwiesen:

 

„Das Bezirksamt hat auch in dieser Wahlperiode einen Kleingartenbeirat berufen. Der Beirat berät Angelegenheiten der im Bezirk gelegenen Kleingartenanlagen. Einen wesentlichen Schwerpunkt wird in dieser Wahlperiode die Neufassung des Kleingartenentwicklungsplans Berlins darstellen. Dabei geht es um die nach Bundeskleingartengesetz ausgewiesenen Kleingartenanlagen, nicht aber um die Flächen der Eisenbahnlandwirtschaft.

Angesichts der Größe des Beirats und der Bedeutung dieses Themas für die bezirkliche Entwicklung, war eine Konzentration der Zusammensetzung des Beirates auf die direkt betroffenen Kleingärtner notwendig.

Unabhängig von diesem Thema werden im wesentlichen Fragen zwischen den Bezirksverbänden der Gartenfreunde und der Bezirksverwaltung geklärt. Zu den Vereinen der Eisenbahnlandwirtschaft gibt es keine vertraglichen Bindungen und keine Zuständigkeiten der Bezirksverwaltung.

Sollten von bezirklichen Planungen, wie zum Beispiel zum Westkreuzpark, Vereine der Eisenbahnlandwirtschaft betroffen sein, wird das Bezirksamt diese in direkten Kontakten in geeigneter Weise einbeziehen. Zur Diskussion der Planungen des Westkreuzparks haben zum Beispiel noch vor einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans vier große Veranstaltungen stattgefunden, an denen sich die Eisenbahnladwirtschaftler intensiv beteiligt haben.“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

 

 

Februar 6, 2019

Schlagwörter: Kleingarten, Stadtentwicklung, Westkreuz

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