BVV August 2019: Einwohnerfragen zur Westkreuz Umgebung
8. Einwohnerfrage: Joachim Neu
Luftschadstoffe in Westkreuz Umgebung
1. Wo befindet sich die nächste Meßstation zur Stadtautobahn A100 (Bezugspunkt Westkreuz Abfahrt ICC)?
2. Welche Werte werden dort für das Umfeld der Kantstr,der Westkreuzkleingartenkolonie und der Stadtautobahn gemessen?
3. Welche Maßnahmen sind in der Zukunft anvisiert um in unmittelbarer Nähe die Schadstoffe runterzuregulieren?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1:
Die nächste automatische Messstelle, an der kontinuierlich gemessen wird, befindet sich am Hardenbergplatz. Dieser Messort befindet sich nicht im Umfeld der Stadtautobahn oder des Westkreuzes.
An zwei Messstellen werden Zweiwochenproben gesammelt auf Stickstoffdioxid und Ruß untersucht. Diese befinden sich in der Kantstr. 117 und Spandauer Damm 148.
Zu 2:
Bisher liegt der Jahresbericht 2018 noch nicht vor, daher sind die Daten aus 2017 die letztverfügbaren.
Elementarer Kohlenstoff Jahresmittel μg/m³ | Organischer Kohlenstoff Jahresmittel μg/m³ | Stickstoffdioxid
Jahresmittel μg/m³ |
||
Spandauer Damm 103 | 2,8 | 5,2 | 52 | |
Kantstr. 117 | 1,6 | 5,0 | 43 |
Anm: Der Grenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 μg/m³
Zu 3:
Der Luftreinhalteplan des Senats enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, so dass davon auszugehen ist, dass in der Summe die Schadstoffbelastung in der Stadt insgesamt und in dem Bereich Westkreuz verringert werden wird. Es ist weiter davon auszugehen, dass durch den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm eine Veränderung in der Belastungssituation eintreten wird, die aber noch nicht konkret beziffert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
18. Einwohnerfrage: Joachim Neu
Entwicklungsgebiet Ortsteil Halensee
1. Im neuen FNP ist die Grünverbindung Wilmersdorferstr. – Ringbahn (Gervinusstr./Heilbronnerstr.) aufgegeben worden, was die Minderung des Grünflächenbestandes vor Ort sichtbar macht
Wie wird der Ersatz- und Ausgleich ortsnah wiederhergestellt?
2. Ist geplant bei zukünftigen Baugenehmigungen eine intensive Begrünung der Fassaden, Dächer, Balkone vorzusehen bzw. selbige in Bebauungsplänen vorzuschreiben?
3. Wie kann eine nachträgliche Förderung selbiger Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden bzw. über Entsiegelung von Parkplätzen möglich gemacht werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1.
Das durch Senatsbeschluss abgeschlossene FNP-Änderungsverfahren Westkreuz / Heilbronner Straße sieht eine Verlegung der Darstellung einer geplanten Grünverbindung in Ost-West-Richtung, die bisher südlich der Stadtbahn entlang der Heilbronner / Gervinusstraße bis zur Lewishamstraße vorgesehen war, auf die Nordseite der Stadtbahn entlang der Rönnestraße / Stuttgarter Platz bis zur Wilmersdorfer Straße vor. Gleichzeitig verzichtet der FNP auf die Darstellung von Bahn- und gemischten Bauflächen im Bereich des geplanten Westkreuzparkes zugunsten von über 10 ha öffentlicher Grünfläche. Diese veränderte FNP-Darstellung mit einer deutlich positiven Flächenbilanz zugunsten von Grünflächen wird vom Bezirksamt ausdrücklich begrüßt und bedarf keines Ersatzes oder Ausgleichs.
zu 2.
Bei Ausnahmen und Befreiungen vom Planungsrecht werden bereits grundsätzlich Dachbegrünungen zur Auflage gemacht.
zu 3.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, fördert zusammen mit der Berliner Regenwasseragentur und der Investitionsbank Berlin in einem neuen Förderprogramm solche Vorhaben auf Bestandsgebäuden. Anträge auf Förderung können ab sofort auf www.gruendachplus.de gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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