Blitzmeldung aus der laufenden BVV 30.8.
Westkreuz-Gelände von der Bahn noch nicht freigestellt
Die Flächen des Westkreuzgeländs gelten nach wie vor als Bahnbetriebsflächen und seien noch nicht freigestellt, antwortete Baustadtrat Schruoffeneger auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Johannes Heyne. Umfassend verbindliches Planungsrecht wie es gerade durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschieht, sei daher nicht zulässig, so Heyne weiter. Der Grünen-Stadtrat, der auf dem Areal einen Park anlegen möchte, sieht darin kein Problem: „Selbstverständlich muss vor der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan die Freistellung vom Bahnbetrieb erfolgen“, entgegnete er. Wie berichtet, will ein Investor auf dem Areal 1000 Wohnungen bauen, 500 davon mietpreisgebunden, und einen Park anlegen.
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