Berliner Kleingärtner sollen Parzellen teilen

Zitat Berliner Morgenpost: »In Frage kämen Gemeinschaftsparzellen für mehrere Parteien, die Umnutzung „überdimensionierter Gemeinschafts- und Erschließungsanlagen“ in den Kolonien – und die Neuaufteilung großer Gärten.«

Und weiter: »Welche Richtfläche der Senat künftig pro Kleingärtner vorsieht, geht aus dem kürzlich beschlossenen Kleingartenentwicklungsplan hervor: Die Parzellengröße soll danach „bei Neuanlagen, Parzellenteilungen und Sanierungen wieder auf 250 Quadratmeter beschränkt“ werden.«, so die Berliner Morgenpost.

Juli 1, 2020

Schlagwörter: Kleingartenparzelle

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