Antwort auf Einwohnerfrage zum Westkreuzpark in der Dezember BVV
Joachim Neu
- Westkreuzpark
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Frage
Nach zahlreichen Aussagen – auch schriftlich – der Parteien/Politik sollten die Kleingärten im FNP Änderungsgebiet erhalten bleiben. Jetzt verlautete im 4. (abschließenden) Workshop, dass sämtliche Kleingärten der Bahnlandwirtschaft aufgegeben werden müssen.
- Wurden die Pächter „belogen“? Obwohl dem Bezirksamt seit langer Zeit bekannt war, dass auf Teilflächen des nördlichen Teils ein B-Plan liegt und die Senatsverwaltung für Verkehr die planungsrechliche Umstellung des gesamten nördlichen Teils von planfestgestelltem Gebiet auf Grünfläche – bedingt durch den zukünftigen Umbau des AB Dreieckes Funkturm – verweigert, ging das Umweltamt sowie das Planungsbüro F/J/P von einer Beplanbarkeit der Gesamtfläche rund um das Westkreuz aus.
und
- Besteht hier nicht eine Täuschung der Bürgeröffentlichkeit im Workshopverfahren?
Antwort
Das Bezirksamt kann nicht erkennen, inwiefern es Pächter belogen oder die Öffentlichkeit getäuscht haben sollte.
Der genannte B-Plan trägt die Nr. VII-101 und wurde 1963 festgesetzt. Sein Geltungsbereich tangiert zwar Teilflächen des nördlichen Kleingartenbereichs; die Festsetzungen betreffen aber nur die Trassen der Stadtautobahn selbst und nicht die angrenzenden Kleingärten.
Eine Einbeziehung dieses nördlichen Kleingartenbereichs in das laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht geboten. Sie hält sich die Darstellung der grundlegenden Planungsziele offen, solange die Verkehrsplanung zum Umbau des Autobahn-Dreiecks Funkturm noch nicht weiter konkretisiert ist. Die Gesamtkonzeption des Planungsbüros kann jedoch unabhängig von der FNP-Änderung fortgeführt und vom Bezirk beschlossen werden.
Frage
- Verfolgt das BA – nach der Ablehnung des BAantrages durch Sen Verkehr – weiter die Sicherung der nördlichen Hälfte – die z.zt. planfestgestellt bleibt – als „Grünfläche“ (entsprechend dem Bereichsentwicklungsplan von Charlottenburg-Wilmersdorf) in einem zukünftigen erneuten FNP Änderungsverfahren, parallel mit Absicherung der gegenwärtigen Kleingärten in einem Bezirks B-Plan?
Antwort
Ja, und zwar dann, wenn die übergeordneten Planungen für die Autobahn hinreichend konkret sind.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
Kommentar J.N.
„Der genannte B-Plan trägt die Nr. VII-101 und wurde 1963 festgesetzt. Sein Geltungsbereich tangiert zwar Teilflächen des nördlichen Kleingartenbereichs; die Festsetzungen betreffen aber nur die Trassen der Stadtautobahn selbst und nicht die angrenzenden Kleingärten.“ (Zitat s.o.)
Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar, da der „normale Bplan, festgesetzt“ die gesamte Fläche betrifft,d.h. auch Flächen im Kleingartenbereich
Auf den Vorwurf „die Pächter seien belogen oder die Öffentlichleit getäuscht worden“, wird gar nicht erst eingegangen.Es gibt aber genügend Zeugen, die im ersten Workshop sich an die Aussagen des BA erinnern können, daß die Kleingärten erhalten bleiben.Der TotalVerlust der Gärten wurde erst „en passant“ von Fugmann im letzten Workshop mitgeteilt.
Hier das schriftliche Dokument
Zählgemeinschaftsvereinbarung SPD-Grüne
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