Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage zu den Kleingärten am S-Bhf.Westkreuz

Abgeordnetenhaus Berlin

18. Wahlperiode

Drucksache 18 / 12 914
Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU)
vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017)
zum Thema:
Kleingärten am S-Bhf. Westkreuz
und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017)
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg

Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 914
vom 6. Dezember 2017
über Kleingärten am S-Bhf. Westkreuz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie viele Parzellen der Bahn-Landwirtschaft befinden sich am S-Bhf. Westkreuz?

Antwort zu 1:
Am S-Bahnhof Westkreuz befinden sich in sieben Kleingartenanlagen der Bahn-
Landwirtschaft e.V. insgesamt 284 Parzellen.

Frage 2:
Inwieweit sind diese Parzellen in welcher zeitlichen Ablaufplanung in ihrer Existenz bedroht?

Antwort zu 2:
Durch die 2020 geplante Schaffung des neuen zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westkreuz
und die unmittelbaren Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße aus sind mit
derzeitigem Planungsstand maximal 12 Parzellen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen.
Wie in der Ausschuss-Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (Straßen- und
Grünflächen) und der Abschlussveranstaltung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
ausführlich dargestellt, handelt es sich bei dem vorgestellten Nutzungskonzept für den
Westkreuzpark um ein „modulares“ Planungskonzept, das wegen zeitlicher Aspekte
(Planungshorizont 2030) und des noch anstehenden weiteren Planungsprozesses noch
kein endgültig abschließendes sein kann.

Das Nutzungskonzept ist ein Diskussionsvorschlag des Bezirksamtes insbesondere für die
Bezirksverordnetenversammlung für das beginnende B-Planverfahren und die
Stadtgesellschaft. In diesen Kontext ist auch die Thematik „Bahn-Landwirtschaft“
einzuordnen. Auf der einen Seite stehen die erheblichen Freiraumdefizite in den
angrenzenden Räumen (Spielplätze, wohnungsnahe Freiräume, Urban Gardening,
Gemeinschaftsgärtnern, Naturbeobachtung) und die kommende bauliche Verdichtung
(insbesondere der Wohnungsbau), die weitere Bedarfe schaffen.

Auf der anderen Seite steht das Interesse der Pächter der Bahn-Landwirtschaft am Erhalt
der von ihnen ausgeübten Nutzung. Nach Auffassung des Bezirksamtes ist die
vorgeschlagene 10-Jahres-Schutzfrist nach Übernahme des Eigentums durch das
Bezirksamt, die ggf. auch ausgedehnt werden kann, ein guter Einstieg in die anstehende
kommunalpolitische Erörterung.

Frage 3:
Welche stadtbauliche Ausweisung hat das Areal und welche inhaltliche Planung besteht für das betreffende Areal?

Antwort zu 3:
Zurzeit handelt es sich im rechtlichen Sinn um planfestgestellte Eisenbahnflächen.

Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) stellt im Bereich des S-Bahnhofs Westkreuz
Bahnflächen, gemischte Baufläche M1 (direkt östlich des S-Bahnhofs Westkreuz) und eine
übergeordnete Grünvernetzung vom Lietzenseepark zum Halenseepark –
Grunewaldseenkette in symbolischer Breite dar.

Im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (Lfd. Nr. 04/16) „Westkreuz/ Heilbronner Straße“ werden die bisherigen Darstellungen Gemischte Baufläche M1 und Bahnfläche (hier für die funktional nicht benötigten Flächen) zu Gunsten von Grünflächen aufgeben.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist für das Bebauungsplanverfahren 4-66
zuständig.

Der Entwurf sieht für die Flächen außerhalb bzw. zwischen den Bahntrassen
die Festsetzung von Grünflächen vor, deren differenzierte Zweckbestimmung und genaue
örtliche Abgrenzung wie z. B. Kleingartenanlagen, öffentlich nutzbare Grünflächen,
Spielplätze und Naturräume im Laufe des Beteiligungsprozesses vorgenommen werden
sollen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist für Frühjahr 2018 geplant.

Frage 4:
In welcher Höhe, in welchen zeitlichen Schritten, sind öffentliche Mittel zur Umsetzung der Planung in den Berliner Haushalt eingestellt?

Antwort zu 4:
Im Jahr 2010 wurden erstmalig für die Investitionsmaßnahme Titel 71684, Kapitel 3810
(Herstellung von Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer zum neuen 2. Zugang auf der
Ostseite des S-Bahnhofes Westkreuz) Beträge ermittelt.

Aktuell sind hierfür Kosten in Höhe von 450.000,00 € in den Bezirkshaushalt eingestellt. Diese Schätzkosten unterliegen der allgemeinen Preissteigerung. Hinzu kommen Mittel der Sen UVK (ÖPNV) und der Deutschen Bahn, die hier nicht bekannt sind.
Kosten für das Nutzungs- und Erschliessungskonzept wurden noch nicht ermittelt und sind
demzufolge noch nicht bekannt.

Frage 5:
Inwieweit teilt der Berliner Senat die Auffassung des Landesverbands der Berliner Kleingärtner, das Kleingärten ökologisch wertvoll sind, zur Erholung der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen sowie deren Besucher also aller Berliner und Berlinerinnen dienen?

Antwort zu 5:
Die Auffassung wird geteilt, dass auch Kleingärten zur Verbesserung des Stadtklimas durch eine eintretende Durchlüftung der Stadt als auch durch kleinklimatische Verbesserungen wie Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Absorption von Staub beitragen können.

Frage 6:
Welche Beteiligungsverfahren insbesondere mit den Vertretern und Vertreterinnen der Kleingärtner sind wann und mit welchen Ergebnissen durchgeführt worden?

Antwort zu 6:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Planung der Zuwegung um ein
Verfahren handelt, welches der Eisenbahnfachplanung unterliegt. Daraus und aus der
Tatsache, dass es sich um Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft handelt folgt, dass die
Planung nicht im engeren Sinne den Bestimmungen des Landes bezüglich Kleingärten
unterliegt und deshalb nicht im Kleingarten-Beirat des Bezirkes beraten wurde. Dennoch
hat das Bezirksamt sehr ausführlich informiert.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Herstellung von Zuwegungen für Fußgänger und
Radfahrer zum neuen 2. Zugang auf der Ostseite des S-Bahnhofes Westkreuz vom
06.04.2017 ist der Vorstand der Bahn-Landwirtschaft e.V. von Anfang an beteiligt worden.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung / Workshopreihe zum Nutzungs- und
Erschliessungskonzept Westkreuz wurden die Planungsansätze in vier Veranstaltungen
allen Interessierten vorgestellt und ausführlich diskutiert. Parallel wurden die einzelnen
Planungsschritte in mehreren Ausschuss-Sitzungen der BVV vorgestellt und im Internet
ausführlich dokumentiert.

Berlin, den 20.12.2017
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

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