Einwohnerfragen und Antworten zur Dezember BVV (2018) zum Ortsteil Halensee

4. Einwohnerfrage Joachim Neu

Wohnungswirtschaftliche Entwicklungspotentiale

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Mit wieviel Wohnungs- und Einwohnerzuwachs rechnet das BA bis 2030 im Ortsteil Halensee, veranlasst durch  Bauinvestitionen auf ungenutzten bzw. mindergenutzen Grundstücksflächen?

 

  1. Wie groß werden dadurch die Defizite im Grün-,Sozial-,Gemein bzw..ähnlichen Bedarfen anwachsen ? (Bitte detaillierte Aufstellung)?

 

  1. Gibt es – außer im zukünftigem  WestkreuzPark – weitere ortsnahe Kompensationsflächen zum Defizitausgleich?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Mit wieviel Wohnungs- und Einwohnerzuwachs rechnet das BA bis 2030 im Ortsteil Halensee, veranlasst durch  Bauinvestitionen auf ungenutzten bzw. mindergenutzen Grundstücksflächen?

 

  1. Wie groß werden dadurch die Defizite im Grün-, Sozial-, Gemein- bzw. ähnlichen Bedarfen anwachsen (Bitte detaillierte Aufstellung)?

 

 

Aggregierte Aussagen zu den erbetenen Versorgungs- und Prognosezahlen liegen nur für die Bezirksregion Halensee (040310) vor, deren Abgrenzung nicht (vollständig) identisch ist mit den Grenzen des Ortsteils Halensee.

 

Für die Bezirksregion Halensee stellt das Wohnbauflächeninformationssystem (WoFis) ein Wohnbaupotential von ca. 900 Wohnungen dar, von dem sich ein großer Teil bereits in Realisierung befindet. Unter Berücksichtigung dieses Wohnbaupotentials beinhaltet die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Stand 1/2016 erarbeitete Bevölkerungsprognose für die Bezirksregion Halensee die folgende Prognose (mittlere Variante) :

 

2015 (Bestand): 14.670 Einwohner

2020: 14.993 Einwohner

2025:14.893 Einwohner

2030: 17.492 Einwohner

 

Für die Versorgung der wichtigsten wohnungsnah abzudeckenden öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen ergeben sich für die Bezirksregion Halensee folgende Versorgungssituationen:

 

Kindertagesstätten:

Bei der Versorgung mit Kindertagesstätten besteht zur Zeit ein rechnerisches Defizit von ca. 170 Plätzen, dass nur teilweise durch rechnerischen Überhang in der benachbarten Bezirksregion Neue Kantstraße (040307) kompensiert werden kann.

Aufgrund des prognostizierten Einwohnerzuwachses ist mit einem weiteren Anwachsen des Defizits zu rechnen. Im Zusammenhang mit bereits in Realisierung befindlichen Wohnungsbauvorhaben in der Seesener Straße ist der Bau von zwei zusätzlichen Kitas mit insgesamt 85 Plätzen über städtebauliche Verträge gesichert, wodurch sich das rechnerische Defizit zwischenzeitlich entsprechend verringern lässt, längerfristig aber voraussichtlich wieder ansteigen wird.

 

 

Grundschulen:

Abweichend von der ansonsten angewandten Systematik der „Lebensweltlich orientierten Planungsräume (LOR)“ liegt der Schulentwicklungsplanung die Systematik der „Schulplanungsregionen“ zugrunde. Der Ortsteil Halensee ist der Schulplanungsregion „Wilmersdorf-City“ zugeordnet.

 

Für Grundschulen besteht hier aktuell ein leichter rechnerischer Überhang von 1,9 Grundschulzügen, der sich für den Prognosehorizont 2024/25 voraussichtlich aber in ein rechnerisches Defizit von 0,7 Zügen verändern wird und partiell über veränderte Grundschuleinzugsbereiche kompensiert werden könnte.

 

Öffentliche Kinderspielplätze:

Die Bezirksregion Halensee weist eine Versorgung mit ca. 8.600 m² Spielplatzfläche auf. Gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung entspricht das einem Defizit von ca. 6.000 m², was einem Versorgungsgrad von ca. 56 % entspricht. Durch den prognostizierten Einwohnerzuwachs ist mit einer Vergrößerung des rechnerischen Defizits zu rechnen.

 

Öffentliche Grünflächen:

In der  Bezirksregion Halensee besteht ein erhebliches rechnerisches Defizit von über 70.000 m² bei wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen. Mit 1,1 m² pro Einwohner (entspricht einem Versorgungsgrad von 18,5 % des Richtwertes) weist die Bezirksregion Halensee den drittschlechtesten Versorgungsgrad innerhalb des Bezirks auf. Durch den prognostizierten Einwohnerzuwachs ist mit einer Vergrößerung des rechnerischen Defizits zu rechnen.

 

 

  1. Gibt es – außer im zukünftigem WestkreuzPark – weitere ortsnahe Kompensationsflächen zum Defizitausgleich?

 

Innerhalb der Bezirksregion Halensee bestehen entsprechend der mangelnden Verfügbarkeit von im Eigentum des Landes Berlins befindlichen Flächen über die benannten Möglichkeiten hinaus keine nennenswerten Potentiale zum Abbau der bestehenden und z.T. wachsenden Defizite. Allerdings besteht durch den geplanten „Westkreuzpark“ ein großes Potential bezüglich des Abbaus des dramatischen Versorgungsdefizits bei wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen und ggf. dort integrierbaren öffentlichen Kinderspielplätzen. Deshalb verfolgt das Bezirksamt mit Nachdruck die Sicherung dieser bisher im Besitz der Bahn befindlichen Flächen für die öffentliche Hand

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

5. EinwohnerfrageRudolf Harthun

Durchwegung Westkreuz

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Welche städtebaulichen Maßnahmen sind geplant, um dem Stadtteil Ku-Damm West (Halensee) den Zugang zum S-Bhf Westkreuz und von der Heilbronner Str. zur Rönnestr. und somit zum Lietzensee-Park zu ermöglichen?

 

 

Die Einwohnerfrage wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Welche städtebaulichen Maßnahmen sind geplant, um dem Stadtteil Ku-Damm West (Halensee) den Zugang zum S-Bhf Westkreuz und von der Heilbronner Str. zur Rönnestr. und somit zum Lietzensee-Park zu ermöglichen?

 

 

Auf der Grundlage des BVV-Beschlusses vom 16.06.2016 Drucksache-Nr. 1612/4 „Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuzt ermitteln“ hat das Bezirksamt den Auftrag zur Erstellung eines „Stadt- und Landschaftsplanerischen Struktur-, Nutzungs-, Erschließungs- und Wegekonzeptes für das Westkreuz“ an das Büro Fugmann, Janotta und Partner erteilt.

 

Auf der Grundlage dieses Gutachtens/Konzeptes hat das Bezirksamt eine Wegeplanung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der DB-Netz AG entwickelt und dazu eine Machbarkeitsstudie zur „Herstellung von Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer zum neuen 2. Zugang auf der Ostseite des S-Bahnhofes Westkreuz“ in Auftrag gegeben.

 

Das Vorhaben wird über eine gesamthafte Planfeststellung nach § 18 AEG umgesetzt, die sich derzeit in der Vorbereitung befindet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

Dezember 20, 2018

Schlagwörter: Stadtentwicklung

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